Darf meine Tochter auf meinen Parkplatz stehen?
Die Frage hört sich erst einmal komisch an, aber wir meine Frau und Ich und unsere Tochter haben je eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Der Vermieter zeigt deutlich das er uns gerne raushaben möchte und fingiert so einige Sachen. Seit Februar haben wir 4 Abmahnungen für unterschiedlichste Sachen bekommen - wohnen jetzt knapp 10 Jahre ohne Probleme da. Das nur als Hintergrund.
Wir haben 1 Stellplatz und einen Garagenplatz, die Tochter 1 Stellplatz. Jetzt wurde der Stellplatz der Tochter nicht nutzbar gemacht, heißt sie parkt auf einem unserer Plätze, da wir eh nur 2 Autos zusammen haben.
Zur Info: Die Stellplätze sind mit der Wohnung vermietet, nicht seperat.
Kann das irgendwie zum Problem werden? Selber habe ich in der Richtung nicht gefunden, nur das man seinen Stellplatz nicht ohne genehmigung des Vermieters untervermieten darf.
Vielen Dank im voraus
3 Antworten
Der Stellplatz gehört zur Wohnung, nicht zu einem bestimmten Fahrzeug.
Du könntest dich dagegen wehren wenn ein Fremder auf deinem Parkplatz stünde. Dem Vermieter hat es dagegen eher egal zu sein, wer auf deinem Stellplatz steht, solange du dich nicht deswegen bei ihm beklagst.
Heyho,
Solange vertraglich nichts mit dem Vermieter bezüglich der Stellplätze und auch in der Hausordnung etc. geregelt ist, habt ihr als Mieter das Recht, andere leute (auch nicht-Anwohner) darauf parken zu lassen. Demnach verstößt ein solches Vorgehen, sofern es vertraglich nicht anders gereglt ist, gegen kein gültiges Recht oder andere vertragliche Vereinbarungen.
Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!
Du hast die Mietsache gemietet und darfst jeder beliebigen Person einräumen, sie bestimmungsgemäß zu nutzen. Es ist wirklich so einfach. Du kannst jeden Verwandten, jeden Kumpel und jeden Wildfremden dort parken lassen, wenn es dir passt.
Du vermietest den Stellplatz ja überhaupt nicht weiter, sonst würdest du ja Geld dafür bekommen.