Darf mein Vater mich in ein anderes Land schicken?

4 Antworten

Ich bin ja bei Erstlingsfragen zunächst skeptisch.

Davon abgesehen, finde ich, dass sich die betreffende Person nur dann ändern kann, wenn sie es will.
Aber nicht, weil es irgendeiner von ihr verlangt.

Lebst du denn seit der Trennung deiner Eltern bei deinem Vater?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hobbylektorin - "unerzogen" ist eine Lebenseinstellung

Heute hatten wir den größten Streit seit langem, er hat ein paar Dinge nach mir geworfen, was in einer Schnittwunde resultierte. 

Das ist eine Straftat (Körperverletzung § 223 StGB).

Doch jetzt droht er mir mich in ein anderes Land zu meiner Mutter zu schicken (meine Eltern sind geschieden).

Ich gehe mal davon aus, dass du die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt?

Wenn ja, kann er dich nicht zu deiner Mama schicken, wenn du das nicht willst.

Er sagt ich hätte ein paar Tage zeit mich so zu verändern, wie es ihm gefällt, und wenn dies nicht passiert, verschickt er mich. 

Dann würde ich Anzeige erstatten, 1. wegen Körperverletzung und 2. wegen versuchter Nötigung.

Mit freundlichen Grüßen

PinguinPingi007

Dein Vater darf dich natürlich nicht verletzen.

Vermutlich hat er es auch nicht leicht mit dir, so viel höre ich aus dem Text heraus.

Er möcte, dass du dich veränderst, hat er damit recht? Solltest du das tun? Oder meinst du, du bist ein Vorzeigesohn? Eher nicht, sonst würde er dich nicht zu deiner Mutter schicken wollen oder?

Zu deiner Frage: er darf dich zu deiner Mutter schicken, er darf das Erziehungs- und das Aufenthaltsbetimmungsrecht an deine Mutter abgeben. Wahrscheinlich lebst du nur bei ihm, weil du hier in Deutschland bessere Bedingungen hast.

Dein Vater hat dir nun die Entscheidung überlassen, weil er mit dir nicht mehr fertig wird. Jetzt überlege gründlich, was du machen willst, dein Verhalten verbessern oder zu deiner Mutter ins Ausland gehen.


PinguinPingi007  25.07.2017, 17:16

Falls er die deutsche Staatsbürgerschaft hat, hat er das Recht auf Rückkehr nach Deutschland. Daher kann man ihn nicht verpflichten, ins Ausland zu ziehen.

Gehe zum Jugendamt und lass dich dort beraten. Die wissen am besten,  was er darf und was nicht. Vielleicht kannst du ja auch in eine Jugend-WG ziehen.