Darf meine Freundin als Vertretung eine Wohnung besichtigen und auch Mietvertrag Unterschreiben?
Hallo. Ich würde gern folgendes wissen. Darf meine Freundin als meine Vertretung eine Wohnungsbesichtigung machen und gegeben falls auch den Mietvertrag in mein Name unterschreiben. Wenn ich ihr eine schriftliche Vollmacht gebe?
Es ist nämlich so, ich selbst lebe noch in Hessen. Und würde gern in die nähe zu meiner Freundin umziehen. Sie selbst lebt in Sachsen Anhalt.
Da ich kein Auto habe und auch kein Führerschein. Ist es für mich etwas schwer runter zu kommen. Da ich auch panische Angst habe allein mit Zug zu fahren. Außerdem lebe ich von Grundsicherung bei Erwerbsminderung.
Die Cousine meiner Freundin meinte zu uns beiden, es reicht aus wenn ich ihr eine Vollmacht schreibe, dann dürfte meine Freundin auch sowas wie Mietvertrag unterschreiben. Weil wenn das alles soweit klappt und der Umzug bevor steht. Wollten alle meine Freunde und auch die Eltern meiner Freundin die in Sachsen Anhalt wohnen mir auf jedenfalls helfen wegen Umzugs Bus fahren und so weiter.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/UntermenschDNA/1720231457268_nmmslarge__338_8_490_490_113cd463ea9fad0f9d5f71df14cb2b7f.jpg?v=1720231457000)
Ja, darf sie. Gemäß §164 I 1 BGB wirkt eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Ob der Vermieter hingegen einverstanden ist, ist eine andere Sache. (Kein Kontrahierungszwang). Außerdem solltest du bzw. deine Freundin auf die Voraussetzungen einer Vertretung achten. Deine Freundin muss also beim Abschließen des Vertrages eine eigene Willenserklärung abgeben und nicht exakt deine Erklärung als Botin, sie muss erkennbar in fremden Namen (also für dich auftreten) und sie muss ausschließlich innerhalb der Grenzen von der ihr erteilten Vertretungsmacht bzw. Vollmachtserteilung handeln.
Am besten wäre es also, wenn du den Vermieter wenigstens telefonisch als Videocall kontaktierst und ihm deine Situation schilderst, damit er dich auch persönlich sehen kann. Ich vermute, dass dadurch die Chancen höher stehen, dass deine Freundin den Mietvertrag unterschreiben darf.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das entscheidet der Vermieter. Da es keine Formvorschriften bei Mietverträgen gibt, könnte auch die Freundin in Vollmacht unterschreiben.
Bei der Besichtigung könnte es sein, dass eine einfache Vollmacht nicht ausreichend ist. Laut § 312 Abs. 4 Satz 2 BGB gibt es nämlich ein Widerrufsrecht für einen Mietvertrag, wenn der Mieter (das wärst Du und nicht die Freundin) die Wohnung vor Vertragsabschluss nicht besichtigt hat.
Das Risiko gehen nicht alle Vermieter ein.
Hier solltest Du mit dem potentiellen Vermieter sprechen.
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Besichtigen darf sie bestimmt, aber sie darf nicht für dich eine Vertrag unterschreiben.
Selbst eine Vollmacht bringt gar nichts. Warum sollte ein Vermieter dich als Mieter wollen, wenn er nur deine Freundin kennt, die dort gar nicht wohnen wird.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Besichtigen ja, unterschreiben nein.
Allerdings sollte Dir bewusst sein, dass der Vermieter schon gerne wissen will, wer sein Mieter sein wird. Also auch wenn Deine Freundin die Besichtigung durchführen kann, kann es sein, dass Du keine Chance hast, da er nicht weiß, wer Du bist.
Und Deine Freundin ist nicht Deine gesetzliche Vertretung. Eine Vollmacht wie beim Paketholen reicht nicht aus.
Den Mietvertrag kannst Du Dir aber zum Unterschreiben zuschicken lassen. Vielleicht lassen sie sich auf einen Zoomcall ein.