Darf mein Vermieter einfach lügen und kann damit durchkommen?
Mein Vermieter hat mir meinen Mietvertrag wegen Eigenbedarfs gekündigt. Er gibt vor, alleinerziehender Vater zu sein und Hilfe für seine behindertes Kind zu benötigen. Dafür soll seine Nichte dort einziehen, wo ich jetzt wohne. Ich weiß, dass das Kind gar nicht bei ihm wohnt und der Grund nur vorgeschoben ist, weil er das Haus seiner Nichte verkaufen will und er diese Begründung als Möglichkeit sieht, mich aus dem Haus zu bekommen. Das Kind ist nur selten hier z.B. in den Ferien. Ich bin direkte Nachbarin meines Vermieters. Wer ist jetzt in der Beweislast? Muss ich beweisen, dass das Kind gar nicht bei ihm wohnt oder muss er es beweisen?
5 Antworten
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Du hast keine Chance. Er kann den Eigenbedarf aus viel niederen Gründen wie zB Ferienwohnung oder Zweitwohnung anmelden. Dauerhaft muss er auch nicht dort wohnen...
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Du musst im Endeffekt klagen. Beweislast liegt beim Vermieter. Dann ist es sowieso eine Interessenabwägung. Wenn er den Eigenbedarf nicht nutzt, dann gibt es Schadensersatz.
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der Ist Vermieter das ist seine Sache
Wieso sollte er lügen er hätte auch grundlos Eigenbedarf anmelden können
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Das ist irrelevant, wo das Kind derzeit wohnt. Wichtig ist das Verwandtschaftsverhältnis. Reicht es aus Nichte zu sein damit der VM Eigenbedarf anmelden kann für die Nichte.
Normalerweise geht es beim Verwandtschaftsgrad um die Gerade Linie. Eltern, Kinder, des Vermieters oder der VM selber.
Ergo lehnt ihr die Kündigung mit dieser Begründung ab.
Allerdings habt ihr damit nur Zeit gewonnen. Denn jetzt wird der VM erstmal an die Nichte Verkaufen und wenn die Nichte das Haus besitzt und euer neuer VM ist, dann kann sie euch wegen Eigenbedarfes natürlich kündigen.
Also fangt dennoch an zu suchen.
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Dass Vermieter oft Eingenbedarf als Kündigungsgrund nur vorschieben, ist bekannt und auch nicht rechtens.
Kann nachgewiesen werden, dass der Grund nur vorgeschoben ist, kann man den Auszug verweigern oder es entstehen Schadensersatzansprüche gegen den (ehemaligen) Vermieter.
Dieser Artiekl ist schon etwas älter, dürfte im wesentlicha ber auch heute noch zutreffend sein. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Sonst kannst du dich auch z.B. an den Mieterschutzbund wenden. Viel Glück.
https://www.mietrecht.org/eigenbedarf/vermieter-taeuscht-eigenbedarf-vor/