Darf mein Vater meine Briefe ohne Erlaubnis öffnen?

8 Antworten

Nein darf er nicht, nennt sich Postgeheimnis. Würde ihn anzeigen.


Lina0440 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 17:10

Würde ich ihn jetzt anzeigen, würde das Kindergeld nicht mehr auf mein Konto gehen und ich bin darauf angewiesen. Er würde auch sämtliche andere Zahlungen für mich einstellen, sowie die Rechnungen für den Kieferorthopäden oder den Verein. Die Geldstrafe, die ihm anstünde, würde er mir komplett in Rechnung stellen, weshalb ich mit dieser Entscheidung noch Zwiegespalten bin.

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WhatzUpGaming  10.08.2024, 18:14
@Lina0440

Das Kindergeld steht dir zu und kann er dir nicht streichen sobald du ausziehst. Und dir Sachen in Rechnung stellen kann er versuchen aber zahlen musst du davon gar nichts.

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Lina0440 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 19:11
@WhatzUpGaming

Das mit dem Kindergeld stimmt so leider nicht ganz. Das steht den Eltern zu und die können dir das freiwillig überlassen. Da es meine Rechnungen sind, muss ich die schon zahlen, wenn ich weiterhin eine Zahnspange tragen will.

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WhatzUpGaming  10.08.2024, 19:18
@Lina0440

Wenn Sie das Kindergeld selbst beziehen möchten, sollten Sie einen sogenannten Abzweigungsantrag („Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes“) bei der zuständigen Familienkasse stellen. Den Abzweigungsantrag müssen Sie schriftlich stellen. Den Antrag füllen Sie am einfachsten direkt online aus.

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Sari32  10.08.2024, 16:59

Stimme dir voll zu

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Wenn Du über 18 bist kannst Du Ihn deswegen anzeigen. Unter 18 auch aber da kann er sich über die Führsorgepflicht raus reden.

Geh zur Post und mach ne Postumleitung so das sämtliche Post an Dich umgeleitet wird.


AnitaAn  10.08.2024, 22:51

Leider ist das heutzutage schon etwas komplizierter, da es ja verschiedenste Postdienstleister gibt und gerade Behörden und Firmen oft nicht mehr über die Deutsche Post versenden. Da müsste man bei jedem einen eigenen Nachsendeantrag stellen.

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Soweit Du noch minderjährig bist, handelt er meiner Meinung nach korrekt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Lina0440 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 13:29

Ich bin volljährig.

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So lange du minderjährig bist darf er das, wenn du über 18 bist ist es ein Verstoß gegen das Postgeheimnis.

Dein Vater begeht eine Straftat wenn er deine Post öffnet