Darf mein Stiefvater mich beschimpfen und schlagen?
Hallo ich bin 13 jahre alt.
Mein Stiefvater beschimpft mich und wünscht mir den Tod.
Er schubst mich, wirft seinen Schuh nach mir und spuckt auf mich.
Er hat heute morgen sorgar mein Handy weggenommen, weil er meint, dass ich meiner Mutter im Haushalt helfen solle, was ich aber sowieso schon mache.
Selbst wenn ich nichts mache und nur in meinem Zimmer bin, höre ich ihn mich beschimpfen und sagen das mein Mutter mich zu mein Vater schicken sollte!
Er sagt mir, dass er mich sehr hasst und das auch wenn ich nichts mache. Er sagt, ich lebe nicht in einen Hotel.
Was erwartet er von mir, wenn ich nicht arbeite. Er bereitet mir grundlos Probleme! Außerdem will er, dass auch das mein Mutter mich schlägt. Meine Mutter beschützt mich, aber hat er das recht zu mir so sein? Was soll ich tun? Danke!!
14 Antworten
Natürlich darf er das allels nicht machen. Ich an deiner Stelle würde alles filmen und aufnehmen, unauffällig natürlich und dann zum Jugendamt gehen oder mit der Lehrerin darüber sprechen.
Wenn ich sowas lese werde ich auch immer wütend auf die Mütter. Ich würde den Typen schneller in die Wüste schicken als er Sand sagen kann.
Zu deiner Frage, nein natürlich darf er das nicht, nichts davon. Du solltest dich umgehend sowohl an das Jugendamt, am besten mithilfe eines Vertrauenslehrers wenden und zudem auch bei der Polizei anzeige erstaten. Fals er dich schlägt und du davon sichtbare Spuren hast laß diese von einem Arzt dokumentieren.
Damit hat sich das widerliche Schwein auf jeden Fall schon strafbar gemacht.
Sammle möglichst Beweise und melde Dich beim Jugendamt.
Vielleicht kannst Du ja tatsächlich zu Deinem Vater?!
Wenn das Jugendamt sich einschaltet, dann erkennt vielleicht auch Deine Mutter, dass sie sich von diesem ekelhaften Abschaum trennen musss.
Mal wieder nen alten Beitrag erwischt.
Na ich hoffe die haben den Mistkerl inzwischen ordentlich zur Brust genommen und Du bist da raus.
Nein, das darf er nicht.
Sprich mal mit einem Lehrer darüber, dem du vertraust. Oder du gehst direkt zum Vertrauenslehrer / Sozialarbeiter / Schulpsychologen.
Artikel 19 der UN Kinderrechtskonvention:
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung Oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.
Beleidigung, Körperverletzung (und Anstiftung zur Körperverletzung) sind auch strafbar, wenn ein Erziehungsberechtigter diese an seinem Kind verübt.
Bitte wende dich wenn dein Stiefvater das Sorgerecht für dich hat ans Jugendamt und anderenfalls an die Polizei.
LG