Darf mein Chef uns 3 Wochen in der Praxis alleine lassen?

2 Antworten

Quelle Dr. Azubi: Bezüglich des alleine Arbeitens, gibt es da klare rechtliche Regelungen, die dagegen sprechen. Ausbildung kann nur dann stattfinden, wenn am Ausbildungsplatz ein Ausbilder oder ein Ausbildungsbeauftragter anwesend ist, der dich ausbildet. Laut § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) muss der Ausbildende selbst ausbilden oder einen Ausbilder oder eine Ausbilderin ausdrücklich damit beauftragen. Der Ausbilder oder die Person, die mit der Ausbildung beauftragt ist, muss dem Azubi Fragen beantworten und ihn in Arbeitsvorgänge einweisen. Er oder sie muss seine Arbeitsergebnisse kontrollieren und dafür sorgen, dass der Azubi alle wichtigen Ausbildungsinhalte erlernt. Daraus ergibt sich, dass er eigentlich immer anwesend sein muss. Der Azubi darf also nicht alleine am Ausbildungsplatz sein oder nur in Gesellschaft von anderen Azubis, Praktikanten und Ungelernten, die als Ausbilder nicht geeignet sind. Alle Verstöße gegen diese Ausbilderpflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können nach § 102 BBiG mit einem Bußgeld geahndet werden!

Kurz und knapp, Nein!

Das ist nicht rechtens! Azubis darf man partout nicht mutterseelenallein im Betrieb lassen und ihnen die volle Verantwortung übertragen.

Im Betrieb muss mindestens eine Weisungsbefugte Person anwesend sein bzw. Jemand der ausbilden darf, wenn ein Azubi da ist.

Einen Azubi darf man auch nicht mit einem anderen Azubi oder einer ungelernten Aushilfe allein lassen.

Außerdem muss euch euer Chef oder Ausbilder mit Aufgaben versorgen, die Ausbildungsrelevant sind. Euch auf gut deutsch den ganzen Tag rumgammeln zu lassen und die Zeit abzusitzen, ist im Grunde auch nicht in Ordnung.

Das was euer Chef macht ist im Grunde schon grob fahrlässig und verboten. Sollte das ans Licht kommen könnten ihm durchaus Konsequenzen blühen dafür.

Meiner Ansicht nach werdet ihr nur als billige Arbeitskraft missbraucht!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.