Darf mein Chef mit meinen Eltern über mich reden obwohl ich über 18 bin?

6 Antworten

Hat er denn einen Grund misstrauisch zu sein..... ? Deine Mutter war halt grad da.

Dein Chef zahlt dir deinen Lohn und hat Ausgaben und du bist länger krankgeschrieben und offensichtlich nicht zu Hause. Natürlich ist das nicht die feine Art, aber du musst ihn auch verstehen. Du könntest ihn anrufen und erklären was ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nussbecher  18.07.2024, 15:11

Man muss nicht den ganzen Tag zuhause sein, wenn man krankgeschrieben ist. Hört diese Mär denn nie auf?

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etjna  19.07.2024, 13:05
@Nussbecher

Ich weiss, dass es nicht so ist, aber deshalb ist er vielleicht misstrauisch. Einfach mehr kommunizieren.

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Hallo Beaselina

Nein, spontane und unangemeldete Besuche zu Hause vom Arbeitgeber sind nicht erlaubt.

Er darf von dir aber ein Arztzeugnis verlangen (nach glaube 3 Tagen), dass du wirklich krank bist. Wenn du ein solches hast, dann bist du halt krank. Fertig.

Wenn ihm daran etwas nicht passt, müsste er mit dir das Gespräch suchen.

Allg. ist mir unklar, warum er bei euch zu Hause war. Evtl. ist das nur ein Teil der Geschichte? Bist du noch in der Ausbildung (ändert nichts an der Sache), aber deine Eltern wollten evtl. mit deinem Chef reden und haben dem eingewilligt?

Sofern sie ihn einladen darf, er ihr Haus (und jetzt halt auch noch deines) besuchen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

beaselina 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 15:16

Meine Eltern haben ihn weder eingeladen noch wusste irgendwer das mein Chef vorbei kommt

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beaselina 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 15:15

Ich habe gekündigt und bin seit ein paar Wochen wegen Depressionen krankgeschrieben. Und nach 4 Wochen wo ich krankgeschrieben bin taucht er heute das erste mal bei mir zuhause auf

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HabSowiesoRecht  18.07.2024, 15:07
Nein, spontane und unangemeldete Besuche zu Hause vom Arbeitgeber sind nicht erlaubt.

Den Paragrafen würde ich gerne mal sehen :)

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Miderspan  18.07.2024, 15:14
@HabSowiesoRecht

Okay, nehme ich mir halt die Zeit dazu:

Grundgesetz (GG):
Artikel 13 GG - Unverletzlichkeit der Wohnung
Artikel 2 GG - Allgemeine Handlungsfreiheit
Zudem noch das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
§ 241 BGB - Pflichten aus dem Schuldverhältnis (Respekt vor Krankschreibung)

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HabSowiesoRecht  18.07.2024, 15:17
@Miderspan

Autsch, das ist alles kompletter Blödsinn und hat rein gar nichts mit dem Sachverhalt der Frage zu tun. Ich gehe mal nur auf den ersten Punkt ein: Artikel 13 GG - Unverletzlichkeit der Wohnung – steht irgendwo, dass der Chef sich ohne Erlaubnis Zugang zur Wohnung verschafft hat? Nein, natürlich nicht. Auf den Rest gehe ich nicht weiter ein, weil es insgesamt völliger Schwachsinn ist. Bitte informiere dich nächses Mal, bevor du nochmal sowas zusammenfantasierst. Ich beende diese schwachsinnige Unterhaltung hiermit.

Zeige doch mal den Postboten an, weil er bei dir klingelt :) :) :)

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Anonym83829  18.07.2024, 15:06

Sicher darf der Arbeitgeber wie jeder andere auch beim FS klingeln und Fragen zu stellen ist auch nicht verboten.

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Miderspan  18.07.2024, 15:11
@Anonym83829

Jein. Der Arbeitgeber darf die Krankschreibung überprüfen lassen, bspw. von einem anderen Arzt oder dem Betriebsarzt.

Offensichtlich möchte Beaselina NICHT, dass ihr Chef bei ihr Zuhause auftaucht. Dieser Sachverhalt stellt einen Eingriff in die Privatsphäre anderer dar.

Zudem zählen unangekündigte Besuche des Arbeitgebers als unangemessene Massnahme oder sogar als Belästigung. Der Arbeitnehmer hat das Recht, solche Besuche abzulehnen.

Im Gesetz ist dazu nicht klar definiert, aber wenn man zwischen den Zeilen liest, merkt man schnell, dass man diese Taktiken als Arbeitgeber besser lassen sollte.

Sofern es eingewilligte Besuche sind, besteht natürlich kein Problem (wie ich das schon gesagt habe in meiner ersten Antwort).

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Ein Arbeitnehmer hat ein Recht auf Privatsphäre, das durch das Grundgesetz (Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1) geschützt ist. Daher könnte ein solcher Besuch als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers angesehen werden.

Wenn der Chef dennoch unangekündigt die Eltern des volljährigen, krankgeschriebenen Mitarbeiters befragt, sind die Eltern nicht verpflichtet, Auskunft über den Verbleib ihres Kindes zu geben. Der Mitarbeiter hat das Recht, dass seine persönlichen Daten und seine Krankheit vertraulich behandelt werden.

ABER: Glaubt der Chef nicht, dass sein Mitarbeiter krank ist, darf er ihn besuchen
Während der Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer außerdem verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Arbeitet der Kranke währenddessen bei einem anderen Arbeitgeber, kann dadurch die ärztliche Bescheinigung entkräftet werden – mit der Folge, dass kein Anspruch auf eine Lohnfortzahlung besteht. Auch kann er von seinem anderen Arbeitgeber gekündigt werden.
Glaubt der Chef nicht, dass sein Mitarbeiter krank ist, darf er ihn besuchen – oder gar einen Detektiv damit beauftragen. Die Kosten dafür muss der Arbeitnehmer dann tragen, wenn er überführt worden ist und der Arbeitgeber nicht auf andere Weise den Verstoß gegen den Arbeitsvertrag nachweisen konnte. Das Verhältnis Lohn zu Detektivkosten darf nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aber nicht zu weit auseinanderklaffen (AZ: 8 AZR 5/97).
Allerdings darf der Arbeitgeber seinem kranken Mitarbeiter nicht vorschreiben, wo er sich während seiner Krankschreibung aufzuhalten hat. Spaziergänge sind erlaubt.

Quelle

Ja, selbstverständlich darf er das.


Ja, er darf zu dir nach Hause fahren und Fragen stellen wenn er das Gefühl hat, dass du krankfeierst. Deine Eltern müssen ihm ja keine Auskünfte geben.