Darf man um 1 Uhr nachts für 10 Minuten in einer Mietwohnung duschen?

10 Antworten

Du darfst rund um die Uhr duschen! Selbst nachts bis zu 30 Min.

Dann dabei natürlich keine Arien schmettern. :D

Als Anmerkung: allenfalls die Waschmaschine sollte zu den allgemeinen Ruhezeiten nicht laufen.

Darf sie dafür dann aber auch am Sonntag.

Bin übrigens auch Vermieter (wohne im EG). Und von mir aus können meine Mieter (OG) auch 24 Std. am Stück duschen - ist ja ihr Wasserverbrauch. Möchte dann aber nicht deren Dermatologe sein;)

Auch mit ihrer WaMa hab ich bei 7/17 kein Problem.

Natürlich darfst du das, WENN DAS DEINE WOHNUNG ist! Sonst wird es schwer!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du darfst selbstverständlich zu jeder Tages-- oder Nachtzeit duschen. Ebenso die Toilette benutzen, die Kaffeemaschine starten u. a. derartige Verrichtungen vornehmen. Du darfst auch Radio hören, fernsehen, natürlich mit Zimmerlautstärke.

Das duschen sollte grundsätzlich nicht verboten sein. Aus rücksicht je nach hellhörigkeit würde ich es jedoch ein wenig kürzer halten

JA ! Das kann & darf Dir kein Vermieter verbieten ! Man duscht, wenn einem danach ist. Schichtarbeiter hätten sonst "schlechte Karten". Ruhestörung wäre nur, wenn Du um diese Uhrzeit nicht alleine unter der Dusche stehst & wegen Geschrei (sexuelle Aktivitäten) Deine neidischen Hausbewohner auf den Plan ruft ;-)