Darf man Stumpfe Katanas in der Öffentlichkeit führen?
Hi, ich geh demnächst auf ne Convention und wollte jetzt mal abgesehen von den Regeln der Convention einfach mal Fragen, ob das rechtlich überhaupt erlaubt ist, mit solchen "Replikaten" rum zu laufen. Die Katanas sind aus Kohlenstoffstahl, natürlich nicht geschärft, bzw. Stumpf nur halt vorne noch "Spitz", weil es halt Katanas sind, aber halt auch nicht scharf.
Ich habe denke ich verständlicherweise keinen Bock, das diese mir dann nachher Konfisziert werden oder so :D.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Starkman405/1698899111063_nmmslarge__42_0_515_515_39e08c7be16aadcb876201a2293f5a01.png?v=1698899111000)
um nicht als Anscheinswaffen durchzufallen müssen Sie geschliffen sein, also in Österreich dürftest du eines führen, außer du verursachst eine Störung der öffentlichen Ordnung.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Starkman405/1698899111063_nmmslarge__42_0_515_515_39e08c7be16aadcb876201a2293f5a01.png?v=1698899111000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ES1956/1522946187036_nmmslarge__14_36_260_260_4ffd708b9151fb546eeb3727b9802754.jpg?v=1522946189000)
jetzt musst du nur noch googeln was eine Anscheinswaffe ist. Kleiner Tip: Hat ausschliesslich was mit Schusswaffen zu tun.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
Nein
TIPP:
Lass dir das von einem guten Freund mal mit voller Wucht über den Schädel ziehen und dann googlet ihr hinterher was das "Hieb" bei "Hieb- und Stoßwaffen" bedeuten könnte..
Und abgenommen und zerstört ist noch das kleinere Übel, die Anzeige wegen Verstosses gegen das WaffG dürfte mehr Ärger bereiten.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Joa das ist ja an sich richtig, habe aber auch mal gelesen, das Stumpfe Waffen als Sportgeräte gelten zum Training, weil ja das nicht der Nutzen des Schwertes ist, also dieses Leuten "auf den Kopf zu Donnern" und das somit okay ist, aber ich bin ja kein Jura Student deswegen Frage ich ja hier.
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Und da steht auch, dass man damit durch die Strasse ziehen darf??
Oder eher nur "das sind keine Waffen wenn nicht scharf und nicht spitz"...
Und spitz sind sie ja oder was passiert wenn du es aus 30cm mit der Spitze nach unten auf den nackten Fussrist fallen lässt?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/HfPol110/1623764496631_nmmslarge__0_0_1200_1200_3174f525c5be5f4e8b22b48adcebaf20.png?v=1623764497000)
Nein, das Katana bleibt ein Katana. Auch Stumpf.
lg
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja ist ja richtig, aber es ist ja die Frage, ob das auch so rechtlich beurteilt wird...
![](https://images.gutefrage.net/media/user/HfPol110/1623764496631_nmmslarge__0_0_1200_1200_3174f525c5be5f4e8b22b48adcebaf20.png?v=1623764497000)
Ja, das wird auch rechtlich so beurteilt.
Aber es gibt durchaus Ausnahmen vom §42a WaffG.
Wieder darfst du diese nicht auf öffentlichen Veranstaltungen führen.
Quatsch