Darf man Scheinwerfer tönen?

9 Antworten

Die gesamte äußere Beleuchtuingseinrichtung unterliegt einer strengen Kontrolle und alle Teile müssen eine spezielle Zulassung haben. Diese spezielle Zulassung geht bei jeglicher Änderung an der Beleuchtugng verloren. Das Fahrzeug verliert seine Betriebserlaubnis und darf nicht mehr gefahren werden.

Die einzig zulässige Änderung besteht darin, serienmäßige Teile durch welche zu ersetzen, die eine ABE haben.

Ja, das darfst du, es sei denn, dass du die für die Zulassung eines KFZ erforderlichen Scheinwerfer meinst: Diese darfst du nicht tönen, es sei denn, dass du das dann auch eingetragen bekommst.

Es gibt zwei Umstände unter denen du es darfst:

- du bist auf keinen öffentlichen Straßen unterwegs

- du versuchst es zu typisieren typisieren, wobei hier wahrscheinlich (wenn überhaupt) echtes getöntes Glas verwendet wird und keine Folie und die Typisierung selbst auch ziemlich teuer ist....

Also unter normalen Umständen: leider nein

Bauart liche Veränderung das Teil verliert die Zulassung so wie das Fahrzeug im Bereich der Stvzo . 

Soweit ich weiß, darfst du die Helligkeit deiner Scheinwerfer nicht so ändern, dass sie dadurch dunkler werden.