Darf man Notausgangstüren auch bei Notfällen öffnen, die nichts mit Feuer zu tun haben?
Wenn z. B. in der Schule ich von Schlägern verfolgt werde und ich flüchten muss, darf man in NRW in so einem Falle die Notausgangstür öffnen? Aber dann würde die Feuerwehr gerufen werden und nicht die Polizei.
2 Antworten
Kommt drauf an.
Wenn du dich nur so retten kannst, geht das klar:
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Ja darfst du wie atm77 schon gesagt hat. Der Name sagt ja auch Not Ausgang heißt er ist für eine Notsituation da und nicht nur für ein Brand fsll