Darf man Notausgangstüren auch bei Notfällen öffnen, die nichts mit Feuer zu tun haben?

2 Antworten

Kommt drauf an.

Wenn du dich nur so retten kannst, geht das klar:

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Ja darfst du wie atm77 schon gesagt hat. Der Name sagt ja auch Not Ausgang heißt er ist für eine Notsituation da und nicht nur für ein Brand fsll