Darf man mit 15 schon Regale einräumen?

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in läden? Ja. aber nur eine bestimmte stundenanzahl pro tag... wie genau das ist, steht im jugendarbeitschutzgesetz :)

Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, müssen du und dein Arbeitgeber ein spezielles Gesetz berücksichtigen – das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

Das Gesetz unterscheidet zwischen Kindern (bis 15 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre). Nach dem Gesetz sind aber auch “Jugendliche”, die zur (Pflicht-)Schule gehen, noch “Kinder”. Wer was darf, steht hier:

Kinder (bis 15 Jahre)

Unter 13 Jahren darfst du prinzipiell gar nicht arbeiten – mit Ausnahme innerhalb deiner Familie. Erst ab dem 13. Lebensjahr kannst du einen Job annehmen, wenn deine Eltern dieser Arbeit zustimmen. Außerdem darf die Arbeit weder deine Gesundheit gefährden, deinen Schulbesuch behindern noch darf dich die Arbeit so belasten, dass du in der Schule dem Stoff nicht mehr folgen kannst. Konkret heißt das: Du darfst nicht mehr als zwei Stunden täglich arbeiten. Weiterhin darfst du weder vor dem Schulunterricht noch nach 18 Uhr arbeiten. In den Schulferien gibt es hiervon keine Ausnahme.

Egal welcher Arbeit du nachgehst, dein Arbeitgeber muss immer darauf achten, dass du nicht gefährdet wirst – weder sittlich (!) noch durch gefährliche Tätigkeiten (z.B. Basteleien an Stromleitungen) oder Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen. Außerdem darfst du nicht frei zugänglich und unbeaufsichtigt an Tabak und Alkohol heran.

Jugendliche (15 bis 18 Jahre)

Für Jugendliche, die Arbeiten wollen, sind die Einschränkungen nicht ganz so krass. Prinzipiell darfst du dann bis zu 8 Stunden täglich und in der Woche maximal 40 Stunden arbeiten. Allerdings aufpassen: Wenn du zwar vom Alter her “Jugendlicher” bist, aber noch zur Schule gehen musst (Schulpflicht!), dann gilt für dich grundsätzlich der Abschnitt “Kinder” – allerdings mit der Ausnahme, dass du pro Jahr 4 Wochen in den Schulferien arbeiten darfst.

Sonst gilt für Jugendliche aber, dass sie nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends beschäftigt werden dürfen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn du schon 16 bist: Dann darfst du im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten.

Samstags und sonntags gilt generell ein Arbeitsverbot. Ausnahmen sind aber möglich an Samstagen z.B. in Krankenhäusern, in “offenen Verkaufsstellen” (Bäckerei, Supermarkt, Kiosk etc.), im Gaststättengewerbe, beim Sport und in Reparaturwerkstätten. An Sonntagen ist per Gesetz eigentlich nur die Arbeit im Gaststättengewerbe und in Krankenhäusern als Ausnahme zu nennen.

Jugendliche dürfen nicht in Bereichen arbeiten, die gefährlich sind. Darunter fallen sittliche Gefahren (!), Lärm, gefährliche Stoffe, außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder generell Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, denen sich Jugendliche nicht bewusst sind oder diese nicht einschätzen können.

Ja klar, hab ich auch schon mit 14 Jahren gemacht!

Im Supermarkt? Ja, wenn es mit der Schulzeit vereinbar ist. Ist allerdings ein harter Job, so wie ich es vom hörensagen mitbekommen hab. Kannst damit rechnen, dass man von Nachmittag bis spät abends/nachts einige Stunden am Tag arbeiten muß und das jeden Tag.