darf man lt. Bundeskleingartengesetz folgendes pflanzen?
Es sind ja keine Waldbäume und große Pflanzen erlaubt, auch keine Korkenzieherweiden. Aber darf man ein Trompetenbaum (Catalpa bignonioides) im Kleingartenverein im Pachtgarten pflanzen? Wer weiss das.
Der Vorstand sowie der Landesverband Berlin sind sich uneinig.
5 Antworten
Allein von der möglichen Größe her : Hier : kann man sich sicher auch nicht mit : Wir werden ihn kleinhalten : rausreden.
Wo aber soll im Gesetz die konkrete Bepflanzung vorgeschrieben sein ? Gesetz
so kann er aussehen : Der Baum
und wo / welches ist das Berliner Gesetz ?
Das steht drin :
(2)Niedrige und halbhohe Ziergehölze mit einer max. Wuchshöhe von 2,50 m sind zulässig. Das Anpflanzen von Walnussbäumen ist verboten.
Jeder Kleingartenverein hat eine Satzung. Und einen Vorstand... Und der sagt dir was du tun und lassen mußt.
Der Trompetenbaum ist zwar kein Waldbaum, aber immerhin eine grosse Pflanze, also sollte doch dieses Kriterium ziehen.
Ein Baum ist eine große Pflanze, also nicht erlaubt, wo ist da die Frage.
es ist einfach bekloppt, einen großen Baum in einen kleinen Garten zu pflanzen. Pflanz Obst
Satzung anschauen!
ich habe einen Kleingarten von 650qm im Verein, wo ist der denn klein?
Absoluter Schwachsinn, so eine Antwort