Darf man jemanden Untermensch nennen?

5 Antworten

Dürfen tut man erstmal einiges. Aber ob es an sich deswegen auch gut ist, ist ein anderes Paar Schuhe.
Wenn mich jemand jetzt als Untermensch bezeichnet, schau ist erstmal hin, WER das tut. Tatschlich ist mir das nämlich schon passiert. Und jedes Mal waren es Leute, die selbst im Leben nichts geregelt bekommen. Ergo stehe ich drüber.

Aber deine Frage würde ich jetzt nicht deswegen als Zeugnis dafür hernehmen, dass du zu empfindlich bist. Ich finde die Frage im Gegenteil eher gut.
Sie zeigt nämlich, dass es noch Menschen mit einem Gewissen und Gedankengängen gibt.

Also: Wenn jemand dich beleidigt, zum Beispiel indem er dich als Untermenschen bezeichnet, frag dich: WER sagt das und WARUM tut er das.
Und selbst, wenn es jemand ist, der vielleicht doch was geregelt bekommt: Solange du kein Mensch bist, der anderen absichtlich und mit Hintergedanken schadet, hat derjenige kein Recht, dich so zu nennen und du musst dir sowas nicht zu Herzen nehmen.


verreisterNutzer  20.09.2021, 20:34

Mir ging es halt um eine Antwort hier in GF!

https://www.gutefrage.net/frage/wie-findet-ihr-das-bild-92#answer-418728200

Die habe ich gemeldet in der Erwartung dass sie selbstverständlich gelöscht wird. Wurde sie aber nicht! GF ist offensichtlich der Meinung dass das OK ist!

1
DasRentier  20.09.2021, 20:38
@verreisterNutzer

Ganz ehrlich? Darüber ärgerst du dich? Ich wette, das ist jemand, der selbst absolut verzweifelt über sein eigenes Leben ist. Ich meine, dich kennt er ja gar nicht. Also was soll das? In Wahrheit meint er doch nur sich selbst damit und nicht dich ;)
Lass das arme Würstchen.
Ich werde das jetzt auch mal melden, aber falls wieder nix passiert - denk an meine Worte ;)

Update:
Kann es leider nicht mehr melden, da sie laut Gutefrage.net bereits aufgehoben wurde. Seltsam :/
Egal. Denk an das, was ich dir hier erklärt habe :)

0
verreisterNutzer  20.09.2021, 20:40
@DasRentier

Ich habe ja nicht MICH angegriffen gefühlt, es ging mir nur darum dass man das nicht so stehen lassen kann und ich habe mich halt gewundert dass das GF egal ist!

1
DasRentier  20.09.2021, 20:44
@verreisterNutzer

Achso. Verstehe. Ja, ich sehe das genau so wie du. Klar, generell geht das natürlich nicht in Ordnung. Habe da jetzt auch was dazu gesagt, da ich auch der Meinung bin, man kann ja sagen, was man denkt, ohne so unter die Gürtellinie zu gehen. Muss ja echt nicht sein sowas.

0

So kann man die Löschung einer Frage natürlich auch umgehen. hahahah

Ich benutze das Wort zwar nicht aber es stört mich nicht wenn wer anderes es benutzt in einem passenden Kontext.


verreisterNutzer  20.09.2021, 20:15

Aber wenn der Kontext schlicht eine Beleidigung ist?!?

0
Otaku19995  20.09.2021, 20:15

Und was wäre deiner Meinung nach ein "passender Kontext"?

0

Selbstverständlich darf man das nicht und je nach Kontext der Äußerung nennt man das im Straftrecht dann "Beleidigung" oder "Volksverhetzung".


verreisterNutzer  20.09.2021, 20:14

Danke, - also:

Die Verwendung des Begriffes Untermensch ist heute nicht nur politisch inkorrekt, sondern kann durchaus auch als Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches [StGB] angesehen werden. § 185 StGB sieht für eine Beleidigung eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

0
Otaku19995  20.09.2021, 20:16
@verreisterNutzer

Je nach Kontext der Äußerung wird man das auch "Volksverhetzung" nennen können, dann sind es schon bis zu 3 Jahre die darauf stehen.

0

Natürlich nicht. Wie kann man das überhaupt in Frage stellen?


verreisterNutzer  20.09.2021, 20:19

GF ist nicht der Meinung dass folgende Antwort gelöscht werden sollte:

https://www.gutefrage.net/frage/wie-findet-ihr-das-bild-92#answer-418728200

0
Otaku19995  20.09.2021, 20:24
@verreisterNutzer

Das halte ich auch für fragwürdig.

Wahrscheinlich, weil keine Einzelperson oder Personengruppe direkt mit dem Begriff bedacht worden ist.

0
Otaku19995  20.09.2021, 20:31
@verreisterNutzer

Ja, aber ohne ihn zu bennennen.

Jetzt könnte man argumentieren, wenn überhaupt nicht gesagt wird, wer das Photo gemacht hat, kann auch keine Absicht vorliegen (und die müsste für Strafbarkeit gegeben sein), das Volk oder Teile davon, gegen diese Person aufzustacheln.

Und Beleidigung wiederrum ist ein Offizialdelikt, dass nur derjenige zur Anzeige bringen kann, der denn auch wirklich beleidigt wurde.

Insofern strafrechtlich wahrscheinlich nicht anzupacken, jedenfalls für die Moderation des Forums nicht.

Aus geschmacklichen Gründen hätte ich das ttrotzdem nicht sehen lassen, wegen weil Nettikette und so weiter, aber das habe nicht ich zu entscheiden.

0