Darf man einen Sprinter mit Zwillingsbereifung auch mit der B-Klasse fahren?
7 Antworten
bis 3,5to-ja, beim alten Führerschein bis 7,5to
Ja, solange das zulässige Gesamtgewicht nicht 3,5 oder bei alten Führerschein (klasse3) 7,5 to überschreitet
Sprinter mit Zwillingsbereifung haben allesamt über 3,5t zGG. Die Gewichtsklassen beim alten Sprinter sind wie folgt:
4,6t
6,5t
beim neuen Sprinter sind diese:
5t
6,5t
Es gibt einige Ausnahmefälle in denen die 4er auf 3,5t abgelastet wurden. Dennoch ist es wahrlich sinnlos so etwas zu tun. Immerhin wiegt der zwillingsbereifte Sprinter mehr. Bei 3,5t zGG hast Du somit viel weniger Nutzlast als beim normalen 3er.
Kommt auf das zulässige Gesamtgewicht an. Ob Zwillingsreifen oder nicht spielt keine Rolle.
was steht im fahrzeugschein für eine zulässige gewichtsklasse oder als was ist er versteuert BZW ANGEMELDET??