Wenn das Auto mit anschleppen funktioniert und mit normalem Anlassen nicht, dann können es die Zündkerzen ja nicht sein. Zum Anlassen braucht der Motor eine gewisse Umdrehungszahl, damit der Motor anspringen kann. Dies wird offensichtlich nicht erreicht. Das Klacken weist entweder auf eine völlig leere(defekte) Batterie hin, oder auf einen defekten Anlasser.

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Vor allem auf Geräusche achten, die die Steuerkette verursachen könnte. Kein lautes Rasseln, denn dann wirds teuer.

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Vermutlich ist die Kupplungsbetätiging hydraulisch und nicht mechanisch per Seil. Höchstwahrscheinlich ist der Nehmerzylinder unten am Getriebe undicht. Die Geberzylinder sind es meistens nicht. Achtung: bei längerem hinauszögern der Reparatur hat es zur Folge, dass man die gesamte Flüssigkeit verliert!!

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Schau mal nach der Verteilerkappe und dem Verteilerfinger. Die Kontaktflächen müssen metallisch blank sein, schau auch mal nach ob das Masseband vom Motor zur Karosserie noch in Ordnung sind. Prüfe auch noch den Benzinfilter

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Egal ob das Auto an privat oder an geschäftlich verkauft wird. Die im End-Kaufpreis genannte Summe enthält immer die UST. Nur: Bei Verkauf an privat wird die UST nicht extra ausgewiesen, bei Verkauf an geschäftlich muss diese separat ausgewiesen werden. Beispiel: Verkauf an privat zB 4000.-, die darin enthaltene UST herausrechnen und als UST-Einnahme verbuchen und abführen. Bei geschäftlich wird der Nettobetrag plus UST angegeben. Abführen muss man die UST auf jeden Fall. Kannst Dir aber selber das Fahrzeug verkaufen, also von Deiner Firma an Dich privat. Den Kaufbetrag....na ja.....gut überlegen, wie hoch den man dann ansetzt. Den Nettobetrag musst auf jeden Fall als Einnahme verbuchen, die Ust ans FA abführen. Vorteil von privat an privat ist, dass man die Gewährleistung im Kaufvertrag ausschliessen kann. Tust Du das nicht, bist auch als Privatverkäufer sechs Monate lang gewährleistungspflichtig.

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Das stimmt so nicht ganz. 1886 hat Carl Benz den sog. Motorwagen zum Patet angemeldet. Der erste nachweislich mit Benzin angetriebene "Wagen" war aber der von 1870 von Siegfried Marcus aus Österreich. 1860 wurden allerdings von zwei Franzosen ein Fahrzeug mit Gasmotor gebaut, das auch fuhr. Die Geburtsstunde des sog. Automobils schreibt man allerdings Carl Benz zu

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Warum sollte das nicht möglich sein? Falls keine Papiere vorhanden sind, schau mal auf die Felge, welche Daten dort vorhanden sind. Falls nichts oder nicht viel, an die Herstellerfirma schreiben und Papiere anfordern, oder zumindest die Traglast bestätigen lassen. Für welchen Fahrzeugtyp die Felgen ursprünglich waren/sind, ist dabei relativ unerheblich. Falls die Felgen vom Lochkreis her auf Dein Fahrzeug passen, ist die Traglast der Felgen, sowie die Freigängikeit am Fahrzeug entscheidend. Falls der Lochkreis anders ist, dafür gibt es im Handel Adapterscheiben.

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Die sollen das Auto beim Fundbüro als Fundsache melden. wenn sich keiner meldet gehört denen das Auto nach sechs Monaten.

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........kann ich nur den Kopf schütteln.......meine "mittlerweile" Frau ist auch über 20Jahre jünger...na und? Mich störts nicht(im Gegenteil,bin schon stolz darauf...), und sie störts auch nicht.    Wenn Deine Bekannten sagen, sie wären zu alt , dann fühlen die sich auch alt.......ich fühl mich nicht so alt, wie ich bin. drum klappts auch.........

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Es gibt auch noch einen anderen Aspekt.......keiner will E10. obwohl es billiger ist..... fast alle nehmen das teurere Super-Plus............     So signalisiert man allerdings auch der Öl-mafia, dass für die Benzinpreise anscheinend doch noch ein wenig  Luft nach oben ist....                 

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Nun, Dein Verhalten an sich war nicht in Ordnung. Ob Dich die Mahnungen erreicht haben, oder nicht, ist egal. Grundsätzlich bist Du ab dem Tag im Zahlungsverzug, an dem die geforderten Ebay-Gebühren fällig waren und Du diese nicht bezahlt hast, oder konntest. Allerdings: die geforderten Gebühren des Inkassounternehmens aber auch nicht in Ordnung. Aber: Ein Gläubiger hat die Schadensminderungspflicht. das heisst, ein Gläubiger ist dazu verpflichtet, seine Forderung mit den geringst möglichen Kosten einzutreiben. Die Einschaltung eines Inkasso Unternehmens ist zwar grundsätzlich erlaubt, aber die Gebühren dieser Dienste, dürfen auf keinen Fall höher sein, als die Gebühren, die ein Anwalt dafür  berechnet hätte dürfen. Bei einem Streitwert von 25.- wären die Anwaltsgebühren deutlich niedriger, als die geforderten Gebühren des Inkasso Unternehmens. Demnach sind die 70.- Gebühren nicht gerechtfertigt, sondern schlichtweg ein Versuch, dem Schuldner noch ein wenig mehr Schuld aufzulasten.

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Rote Probe und Überführungskennzeichen haben nur noch KFZ Händler oder Werkstätten. Diese dürfen die Schilder nur für Fahrzeuge aus deren eigenen Bestand benutzen, oder wenn zB ein abgemeldetes Kundenfahrzeug zur Reparatur gebracht wird und damit dann eine Probefahrt gemacht werden muss. Diese Schilder dürfen eigentlich nicht mehr verliehen werden.

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...in mein Auto darf ich laut Hersteller auch kein E10 tanken. ABER, ich fahr schon seit 5 Jahren mit E85 und es fährt immer noch...... und immer noch kein Schaden......

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Jeder Krümmer kann geschweisst werden. Es muss nur richtig und fachmännisch gemacht werden, denn das Problem dabei ist, der ev. beim Schweissen entstehende Verzug des Bauteils. Einfach mal so eine Schweissnaht drauf braten geht nicht. Ich hatte einen geschweissten Krümmer über 50tkm im Auto, ohne Probleme. Wie geschrieben, es kommt drauf an WER und WIE es gemacht wird.

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Als ehemaliger Zündapphändler kann ich Dir nur sagen, dass Du bei ein wenig Pflege und Zuwendung ein sehr zuverlässiges und langlebiges Fahrzeug bekommst. Die Qualität von Zündapp war deutlich höher als die der anderen Anbieter. Was ein solches Fahrzeug kostet ist verschieden, es kommt auf den Erhaltungszustand und die Pflege an, ob Reparaturen nötig sind, oder ob Schäden vorhanden sind. Vorzuziehen sind aber auf jeden Fall Fahrzeuge im Orginalzustand. Finger weg von Bastelkisten.

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