Darf man das überhaupt?

5 Antworten

Das kommt so ein bisschen auf das Land an - ich gehe jetzt mal von Deutschland aus. In Österreich und der Schweiz gibt es geringfügig andere Regelungen.

Es ist nicht erlaub!.
Es handelt sich hier um einen Spezialfall des Art. 2 im Verbund mit Art 1 Grundgesetz (allgemeines Persönlichkeitsrecht) - das gibt der abgebildeten Person das Recht, jedwede Verwendung seines Bildes selbst zu bestimmen, das schließt das Recht des Widerspruches mit ein.
Zusätzlich könnten Vorschriften des Kunsturheberrechtsgesetz gelten, das müsste man aber prüfen. Ferner kommt für mich ein Verstoß gegen 201a StGB (Verletzung des Lebensbereiches durch Bildaufnahmen) oder 184 StGB (Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen) in Betracht - das wäre auch zu prüfen.

Andererseits - jetzt mal ehrlich - wenn es eh keiner sieht, wer sollte klagen?

Sollte erlaubt sein, wenn sie das Foto nicht heimlich von ihm gemacht hat.

Süß, dass ihr das nicht peinlich ist. :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

So lange sie keine Bilder von ihrem Schwarm ungefragt veröffentlich, oder damit Geld macht denke ich daß sie das darf!

Das ist privat. Du darfst es aber nicht ins Internet stellen.

Rechtlich gesehen ist das nicht erlaubt, da jeder Recht am eigenen Bild hat. Wenn jedoch die Person ihr das Bild geschickt oder veröffentlicht hat ist dies meiner Erkenntnis nach erlaubt.


CherryFina  16.06.2023, 12:27

Wenn er es geschickt hat könntest Du recht haben. Wenn es öffentlich ist, wäre es fraglich, ob die Person die private Verwendung damit erlaubt hat.

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