Darf man das? (12 und 16)?

12 Antworten

Das Schutzalter besteht in DE & A bis 14, in CH bis 16.

Aufgrund der Tatsache, dass Du erst 12 und damit noch im Schutzalter bist, sie hingegen mit ihren 16 bereits aus dem Schutzalter raus & auch strafmündig ist, könnt Ihr zwar „zusammen sein“, dies jedoch ohne sexuelle Aktivitäten.

Bereits mit einem Zungenkuss würde sie sich strafbar machen (wg des „Eindringens in eine Körperöffnung“). Der Straftatbestand nennt sich „sexueller Missbrauch von Kindern“; dies ist ein Offizialsdelikt, wird somit von Staates wegen verfolgt und das ist definitiv keine Bagatelle.

Solange Ihr dies berücksichtigt, ist Euer „zusammen sein“ aus rechtlicher Sicht erlaubt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter mit psych. Zusatzausbildung

Libertinaerer  09.01.2024, 13:32

Soweit, so korrekt.

Ebenso ...

Bereits mit einem Zungenkuss würde sie sich strafbar machen

... dies.

DAS hingegen ...

(wg des „Eindringens in eine Körperöffnung“).

... ist nicht der Fall - zumindest nicht beim Zungenkuss.

Musste bereits der BGH entscheiden, ob ein Zungenkuss penetrativ ist: Ein Erwachsener war deswegen ("penetrativ") wg. schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt worden, aber der BGH wertete das letztlich noch als nicht-penetrativen "einfachen" Missbrauch.

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Zusammensein ja, Sex nein. Das war jetzt sehr knapp formuliert aber Du verstehst, was ich meine. Für sexuelle Aktivitäten musst Du mindestens 14 sein. Kuscheln dürft Ihr jetzt schon.

Zusammen sein ja, Sexueller Kontakt NEIN.

Solange du keinen Sex mit ihr hast.

Sie macht sich dann strafbar

ja, darfst du.