Darf man Chat GPT zu Infozwecken nutzen?


13.07.2023, 05:50

@ an der Arbeit/zu Arbeitszeiten €dit2: Ach hatte ich ja schon erwähnt :D

3 Antworten

Das ist kein Problem. Es gibt zwar bezüglich Urheberrechten noch offene Fragen, aber weder konkrete Gesetze, noch Gerichtsentscheide.

Und in Deinem Fall spielt es vermutlich nicht mal eine Rolle. Ob man jetzt in irgend einem Forum ein Codeschnipsel kopiert oder aus ChatGPT, aus W3schools und was es sonst noch alles gibt, macht keinen Unterschied.

Grundsätzlich wirst du ja vermutlich die Codes nicht 1:1 kopieren, sondern du passt sie noch mehr oder weniger auf deinen schon vorhandenen Code an. Das allerwichtigste ist natürlich, dass man den neuen Code selber verstanden hat und ihn auf andere Anwendungszwecke selbstständig übertragen kann. Sodass ein Lerneffekt durch ChatGPT besteht und natürlich auch, damit keine Sicherheitslücken durch Codes entstehen, die man gar nicht zu 100% verstanden hat. Wenn du Programmierer bist, weißt du das aber vermutlich schon.

Der Arbeitgeber könnte es zwar verbieten. Aber wie gesagt: Es macht objektiv betrachtet keinen Unterschied, woher genau man sein Wissen bekommt, solange man verantwortungsbewusst mit seinen Quellen umgeht.


Grundsätzlich ist es wichtig, die Richtlinien und Regeln des Arbeitgebers zu beachten. Einige Unternehmen erlauben möglicherweise die Nutzung von Ressourcen wie KI-Modellen für informelle Zwecke, während andere möglicherweise striktere Richtlinien haben. Es ist ratsam, sich mit den Vorgesetzten oder der zuständigen IT-Abteilung in Verbindung zu setzen, um Klarheit über die Nutzung solcher Tools am Arbeitsplatz zu erhalten.

Woher ich das weiß:Recherche

HagbardCeline88 
Beitragsersteller
 13.07.2023, 05:54

Es geht um GPT selbst nicht was die Arbeit dazu sagt.

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xxfistexx  13.07.2023, 05:56
@HagbardCeline88

Entschuldigung für das Missverständnis. Grundsätzlich ist die Nutzung von GPT-3.5 für Informationszwecke erlaubt. Als Sprachmodell wurde es entwickelt, um Texte zu generieren und auf Anfragen zu antworten. Solange du GPT-3.5 für nicht-kommerzielle Zwecke verwendest und die generierten Informationen nicht gegen geltende Gesetze oder ethische Richtlinien verstoßen, kannst du es zur Unterstützung deiner Skripting-Aufgaben nutzen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass GPT-3.5 ein maschinelles Lernmodell ist und seine Antworten aufgrund der Daten basieren, mit denen es trainiert wurde. Es besteht immer die Möglichkeit, dass die generierten Informationen ungenau, veraltet oder nicht geeignet für Ihren spezifischen Anwendungsfall sind. Daher solltest du die Ergebnisse kritisch prüfen und gegebenenfalls weitere Quellen oder Expertenmeinungen heranziehen, um sicherzustellen, dass die Informationen korrekt und zuverlässig sind.

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HagbardCeline88 
Beitragsersteller
 13.07.2023, 06:02
@xxfistexx

Stimmt :P. Ne mir ging es vordergründig darum ob es allein seitens GPT schon Ärger gibt wenn ich es während der Arbeitszeit (nicht AG seitig) ausführe.

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xxfistexx  13.07.2023, 06:05
@HagbardCeline88

dein Ag wird dir sagen oder vorschreiben können, ob du in der arbeitszeit das internet für private dinge benutzen darfst. Ist der zweck bestimmt für die arbeit, kannst du das internet in der regel nutzen wozu es gebraucht wird um die aufgabe "arbeit" zu erfüllen. Wenn die webseite konkret gesperrt wird vom arbeitgeber, dann weist du spätestens dann das du da nicht noch mal drauf gehen solltest und auch nicht nachfragen brauchst.

Wenn mein chef sagt: erfinde ein tool für X das Y kann, dann muss dem klar bleiben das ich mit all meiner geballten kompetenz grundsätzlich alle verfügbaren quellen abfragen gehen werde, die er mir nicht verbietet oder deren zugriff unterbindet. Also ist GPT auch keine sünde, solange du da nicht nach dem sinn der liebe oder des lebens fragen gehst wärend der arbeitszeit.

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