Darf man Beats (klauen)?

1 Antwort

Wenn sie dem Urheberschutz unterliegen, wovon ich ausgehen würde sofern nichts anderes erwähnt ist, nur zu privaten Zwecken.

Da gilt dann schon allein "wo kein Kläger, da kein Richter"

Eine Veröffentlichung könnte zivilrechtlich Probleme machen.

Such mal mit dem Stichwort "gemafrei"

isayright 
Fragesteller
 07.05.2024, 19:02

hm ok

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