Darf man als Muslima mit Kopftuch im Verkauf arbeiten?
5 Antworten
Sie darf. Ob es der Arbeitgeber in DE akzeptiert - andere Baustelle.
frau darf! ... WENN sie jemand im Verkauf anstellt!
Im LEH dürfte das überhaupt kein Problem sein, weil da extremer Personalmangel herrscht: Die können es sich nicht leisten, jemanden wg. KT abzulehnen - die müssen froh sein, dass sie überhupt jemanden kriegen!
Im Business-to-Business Geschäft, in Banken, Versicherungen - das sieht es anders aus: Da "darfst " du das zwar auch, aber da wird Dich kaum jemand nehmen, weil die (zu Recht) befürchten, dass das viele Ihrer Kunden abtörnen wird.
Bei meinem Arbeitgeber: Kopftuch - ja, vollverschleierung - nein.
allerdings wird da auch Alkohol verkauft. Wie das mit dem Glauben klar geht, weiß ich nicht.
wenn du am Verkauf von Alkohol oder anderen Rauschmitteln beteiligt bist, ist das haram...
Es gilt Hausrecht. Wenn der Chef es nicht möchte: hast du die Wahl. Kopftuch weg oder Stelle wechseln.
In meinem Laden nicht. Aber vielleicht in einer Dönerschmiede.