Darf man als Muslima mit einem natürlichen Make-up in die Öffentlichkeit?

2 Antworten

Natürlich darf frau! - Das ist ein MENSCHENRECHT - gilt auch für Muslimas. - Auch wenn manche islamistische Fanatiker das den Muslimas zu verbieten versuchen.


Loveeeeeeeeeeee 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 22:11

Bitte hör auf unter meinen Fragen zu kommentieren ich meine aus islamischer Sicht und nicht von budha Atheist (nd böse gemeint)

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CarlosMerida  28.07.2024, 22:18
@Loveeeeeeeeeeee

Tut mir leid - Die Wahrheit muss nunmal verkündet werden - und die islamische Sicht hat keinen Gesetzescharakter.

Und bitte merke Dir: Eine ANTWORT ist kein Kommentar.

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Loveeeeeeeeeeee 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 22:19
@CarlosMerida

Aber bitte hör auf zu antworten also kommentieren da ich meinen Glauben lernen will und kein budha atheist

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CarlosMerida  29.07.2024, 08:39
@Loveeeeeeeeeeee

du brauchst die Wahrheit ja nicht zu lernen und darfst bei der Lüge bleiben!

Aber die Wahrheit zu lesen: Das muss ich Dir schon zumuten! - Wenn Du dass nicht kannst oder willst, bist Du in einem freien Land fehl am Platz!

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Ja:

Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden senken und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre Füße nicht so (auf den Boden) stampfen, dass bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen. Und wendet euch allesamt reumütig Allāh zu, o ihr Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich sein mögt. (24:31) 
24:31 - Der Schmuck, der an Gesicht und Händen sichtbar ist, kann in der Öffentlichkeit sichtbar bleiben; denn Gesicht und Hände zu zeigen ist erlaubt gemäß den Worten des Propheten zu Asmā’ Bint Abī Bakr, Schwester ‘Ā’išas und Schwägerin des Propheten (a.s.s.), die vor ihm in ziemlich freizügiger Kleidung erschien: ”O, Asmā’! Wenn die Frau ihre Geschlechtsreife erlangt hat, dann sollte nichts von ihr zu sehen sein außer diesem.“ Und er zeigte auf sein Gesicht und seine Hände. (vgl. 33:59 und die ausführliche Anmerkung in ÜB).

Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (Seite 559)

Ich sehe viele muslimische Frauen, die dezent geschminkt sind. Man sollte sich bloß nicht vollständig auftakeln.


Loveeeeeeeeeeee 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 22:14

Und wäre es auch ok wenn man zirkonia Ohrringe und ein zirkonia Armband tragen würde?

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BelfastChild  28.07.2024, 22:15
@Loveeeeeeeeeeee

Na ja, die meisten sagen, dass eine Muslima bloß Gesicht und Hände zeigen sollte. Die Ohrringe würde man also nicht sehen.

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BelfastChild  28.07.2024, 22:19
@Loveeeeeeeeeeee

Man kann es tun. Empfehlen wird dir das aber wohl kein Prediger. Wobei selbst Ultrakonservative wie Pierre Vogel sagen, dass eine Muslima ohne Kopftuch eine Muslima ist. Schau hier.

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BelfastChild  28.07.2024, 22:22
@Loveeeeeeeeeeee

Würde ich sagen, ja. Wobei man sich nicht immer nur auf Gelehrte verlassen sollte. Klar, die haben sehr viel Wissen über den Islam. Aber selbst sie kann man hinterfragen. Beispiel: Apostasie im Islam. Laut Konsens wird der Apostat hingerichtet, obwohl man diesen Punkt heute anders beurteilen kann.

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BelfastChild  28.07.2024, 22:24
@Loveeeeeeeeeeee

Ps:

Mädchen und Frauen dürfen sich Ohrlöcher stechen lassen und Ohrringe tragen. Der Prophet (s.a.w.s.) verbot dies nicht, obwohl der Gebrauch von Ohrringen auch zu seiner Zeit unter den Frauen weit verbreitet war. (...) Eine Frau darf sich von keinem Mann, der nicht zu ihren Mahram-Personen gehört, Ohrlöcher stechen lassen. Die Ohren der Frau zählen nämlich zu ihrem Intimbereich (Awreh), den fremde Männer oder ferne Verwandte weder betrachten noch berühren dürfen.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, S. 50.

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