Darf man als 14-jähriges Mädchen alte Männer auf Lovoo anschreiben?

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Während eine Beziehung zwischen Frauen und deutlich jüngeren Männern immer noch für einen kleinen Skandal gut ist, sind Paare, bei denen der Mann deutlich älter ist, schon seit Urzeiten ganz selbstverständlich. 

Bei der Partnerwahl spielt unser Unterbewusstsein immer noch eine große Rolle - und zwar mehr als wir zugeben wollen, da wir uns viel lieber als aufgeklärte, vernunftgesteuerte Wesen sehen. 

Da beim Sex für eine Frau immer die Gefahr besteht schwanger zu werden, ist sie bei der Wahl ihres Partners meist vorsichtiger und sucht nach Möglichkeit Eigenschaften, die gute Chancen für die erfolgreiche Aufzucht des Nachwuchses vermuten lassen. 

Ältere Männer sind meist finanziell abgesichert, stehen mit beiden Beinen im Leben, sind Selbstbewusst, wissen was sie wollen und verfügen über ein "gerüttelt Mass" an Lebenserfahrung. So strahlen sie eine Sicherheit aus, welche der Frau die Geborgenheit und Beständigkeit vermittelt auf die sie (unbewusst) Wert legt. 

Ein erfahrener Mann, der seine Pubertät und Jugend bereits hinter sich hat, hat meistens auch eine andere Beziehung zu Sex. Ziel ist es nicht mehr so schnell wie möglich in ihr Höschen zu kommen um sich dort unbeholfen und nur auf die eigene Befriedigung bedacht eine Trophäe (die "Kerbe im Bettpfosten") zu holen. Ältere Männer wissen meist wie beide Seiten auf ihre Kosten kommen und punkten mit Einfühlungsvermögen, Geduld und Erfahrung. 

Für das Unterbewusstsein des Mannes signalisiert eine junge Partnerin Gesundheit und Fruchtbarkeit - also ebenfalls beste Voraussetzungen für die Vermehrung. 

Dein Interesse an älteren Männern ist also durchaus verständlich und in Deutschland auch rechtlich kein Problem. Du solltest allerdings bedenken, dass es auch häufig vorkommt, dass ein älterer Mann ein "junges Ding" als leichte Beute sieht und sie zwar gerne vernascht, aber nicht unbedingt auf eine Beziehung aus ist, weil er z.B. längst in "festen Händen" ist oder einen zu großen Altersunterschied nicht vor seinem Umfeld rechtfertigen will. Sei daher bitte nicht allzu sorglos bei der Umsetzung Deiner Fantasie... . 

Seid nett aufeinander! 

R. Fahren 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

musicforfun  23.05.2020, 18:30

Klare Ansage: Wenn ein erwachsener Mann ein 14 jähriges Mädchen trifft, stimmt da etwas nicht mit dem Mann. Nein, klares Nein. Nun ist die Frage schon älter, dennoch meine Meinung. Sie wurde mir vorgeschlagen, weil ich woanders antwortete.

Was soll das denn? Klar, jemand der gerade 18 geworden ist, ist nicht so reif wie ein 30 jähriger. Dennoch, ich finde das bedenklich und die Männer, die sich auf so etwas einlassen sind für mich verdächtig. Bruachen die ein Gefühl von Überlegenheit? Haben die starke Minderwertigkeitsgefühle und trauen sich nicht an gleichaltrige oder wenigstens erwachsene Frauen?

Trefft euch doch mit Jungs, die halbwegs der Alterklasse entsprechen, dann ist die Gefahr von Ungleichgewicht/Abhängigkeit deutlich geringer. Erwachsene sind einfach überlegen, in vielerlei Hinsicht (kennen besipeilsweise Manipulationstricks etc) und damit entsteht ein Ungleichgewicht. Ich hoffe, dass hier annimiert nicht dazu, sich mit denen " zu messen" im Sinne von "ich beweise mir, dass ich es mit Erwachsenen aufnehmen kann".

Ich finde das gefährlich, eindeutig.

RFahren  23.05.2020, 20:38
@musicforfun

Im Grundsatz sind wir uns einig. Daher habe ich den betreffenden Absatz in meiner Antwort eigens fett formatiert.

Ich würde mir für meine 14-jährige Tochter auch eher einen Partner aus der selben Generation wünschen. Da die Fragesteller allerdings nicht ausgeführt hat, was sie unter "älteren Männern" versteht (das können für eine 14-jährige schon 18/19/20-jährige sein), sollte man da auch nicht zu viel hineininterpretieren...

Am wichtigsten ist mir allerdings das Glück meiner Kinder und wenn sie dies mit einem deutlich älteren (oder jüngeren) Partner im Rahmen des gesetzlich Zulässigen finden, dann kann man als Eltern zwar ggf. davon abraten - aber mehr auch nicht.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Hallo!Rechtlich darfst Du das . Ratsam ist es nicht. Es sind da einfach zu viele zwielichtige Elemente unterwegs.

Alles Gute

Moin. Ansichtssache. Zum Schluss ist es IHRE Entscheidung. Im Kopf reifer, aber der Körper NICHT.

Man sollte ja nicht unter der gesetzten Altersgrenze sich bei solchen Portalen anmelden, aber es kommt dann auch darauf an, über was du mit den älteren Männern schreiben willst!?

Erst einmal bräuchtest du einen Lovoo Account, den dürftest du jedenfalls nicht legal anlegen (du wirst also Unwahrheiten angeben und das ist schon einmal kein gutes Charakterzug, auf den stehen besonders ältere Männer nicht).

Du darfst zwar mit 14 sexuelle Handlungen haben, aber egal mit wem du das hast oder mit wem du zusammen bist, das ist so nicht richtig, denn da haben deine Eltern als Erziehungsberechtigte erst einmal ein Wörtchen mitzureden.

Gehst du dennoch eine Beziehung mit einem alten Mann ein, dann können deine Eltern durchaus Anzeige erstatten oder, sollten hierfür keine eindeutigen Gründe vorliegen, dir schlicht den Umgang mit diesem Mann verbieten.

Nun stellen wir uns einmal vor, du würdest dennoch einen älteren Mann anschreiben und dürftest das, was wäre dann?

Glaubst du, dass ältere Männer mit Kindern zusammen sein wollen und wenn ja, was sind das für Männer?

Glaube mir, das sind keine Männer, die dir gut tun würden, denn wenn, dann wollen sie nur dieses Eine von dir, denn alles andere können sie mit dir nicht machen, nicht mal ein Glas Wein zusammen trinken oder in einen Club gehen oder in den Urlaub,

also würde er höchstens kurz seinen Spass mit dir haben wollen und dich dann links liegen lassen,

willst du das? Willst du eine Spielpuppe für "alte Männer" sein?!

Herzlichst


Libertinaer  31.07.2018, 23:21
da haben deine Eltern als Erziehungsberechtigte erst einmal ein Wörtchen mitzureden.

Nein.

smocan77  01.08.2018, 09:18
@Libertinaer

Mit welcher Begründung dieses lapidare "Nein."? Erziehungsberechtigte haben sogar die Pflicht auf ihr 14. Jahre altes Kind aufzupassen.

Und nun sage mir nicht, dass solltest du Vater sein, dein 14. Jahre altes Mädchen des Nachts zu ihrem 40 Jahre alten Freund fährst oder ihm freundlich die Hand schüttelst oder zu einem Bier einlädts, bevor sie zum Dinner gehen,

das wäre eine Lüge, wenn du nun noch immer sagen würdest, ja klar! Viel Spass euch 2, komm aber die nächsten Tage irgendwann mal wieder vorbei, Schule und so.

Libertinaer  01.08.2018, 10:19
@smocan77
Mit welcher Begründung dieses lapidare "Nein."?

Mit der eigentlich banalsten aller Begründungen: Ab 14 ist man nicht nur straf- und religions-, sondern insbesondere sexualmündig und bestimmt also über sein Sexual- und Beziehungsleben grundsätzlich selbst ("Sexuelle Selbstbestimmung").

Sollten Eltern schon wissen - auch damit man die Erziehung entsprechend gestaltet.

Weniger banal:

Das Umgangsrecht des Kindes dominiert im persönlichen Bereich der sozial wichtigen Beziehungen das Umgangsrecht der Eltern, generell die Grundsätze elterlicher Sorge, sowie natürlich das alles dominierende Prinzip des Kindeswohls.

Merke: "Natur und Recht fordern die Loslösung von den Eltern", auch und gerade in Gestalt selbstbestimmter Sexualität. (Zitat aus der Urteilsbegründung dieses Falls: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html - den Eltern wurde das Sorgerecht entzogen).

PS:

Erziehungsberechtigte haben sogar die Pflicht auf ihr 14. Jahre altes Kind aufzupassen.
  1. Den "Erziehungsberechtigten" gibt es schon lange nicht mehr! Das heißt seit geraumer Zeit "Sorgeberechtigte" (und das ist Programm)! Entsprechend:
  2. Das ist kein Widerspruch! "Aufpassen" ist etwas anderes als "fremdbestimmen"! Sprich: Die Jugendliche trifft in diesem Bereich (sowie im Bereich Religion) ihre eigenen Entscheidungen, die elterliche Bestimmung hat hier der elterlichen Kontrolle zu weichen! Ein Einschreiten wäre DANN geboten, wenn das Kindeswohl gefährdet wäre. Dies wäre z.B. der Fall bei "Verführung zu Alkohol/Drogen, oder [religiösem] Sektierertum" (ebenfalls aus der Urteilsbegründung).
das wäre eine Lüge, wenn du nun noch immer sagen würdest

Sonst noch alles klar bei dir? :-o

  1. Im Gegensatz zu wohl dir, bin ich rechtlich wie sexualpädagogisch nicht im letzten Jahrhundert stehengeblieben. 8-)
  2. Ich billige meinen Kindern SELBSTVERSTÄNDLICH das Gleiche zu, was meine Eltern mir damals auch zugebilligt haben. Und dabei war damals die Rechtslage noch gar nicht so explizit wie heute.

Meine Eltern haben damals einfach so merkwürdige Dinge wie "Verstand", "Empathie" und "Erziehung zur Selbstständigkeit" im Kopf gehabt. :)

Nun, da solch IMHO eigentlich naheliegenden Gedanken aber nicht in allen Elternhirnen Platz haben, hat man halt zwischenzeitlich die Gesetze geändert.

Hat wohl nur noch nicht jeder gemerkt. ^^ Aber notfalls sagt einem das dann schon ein Richter ... ;)

smocan77  01.08.2018, 12:10
@Libertinaer

Das bedeutet also, du hattest mit 14 eine Beziehung zu einer 47. Jahre "jungen" Frau, verstehe.

Erziehungsberechtigt, sorry, Sorgeberechtigt, passt sogar viel besser, da gebe ich dir durchaus recht und war mein "Wortfehler", ändert aber am Thema nichts.

Du sprichst hier von 1.Fall und beziehst diesen auf meine Meinungsäußerung dazu, ebenfalls interessant,instrumnetalisiert und konstruiert (wie du genau weißt, wird in D jeder Fall einzeln bzw. neu verhandelt, hier gilt es keinerlei Rückschlüsse zu ziehen, außerdem kann dieser Urteilsspruch durchaus in Revision gegangen sein, wovon ich sogar ausgehe, aber das wird brav verschwiegen).

Die Fragestellerin ist keinersfalls, wie in deinem Fall beschrieben "stabil" in ihrer Äußerung, sonst hätte sie die Frage in dieser Form nicht gestellt.

Ja, ich darf mir Sorgen um meine Tochter machen, wenn sie mit 30 Jahre älteren Männern Kontakt pflegt und ja, es ist meine Pflicht, mich mit ihr dazu in Auseinandersetzung zu begeben, wenn es auch nicht heißen würde, dass ich ihr das Schlussendlich verbieten könnte, habe ich aber auch nicht beschrieben oder behauptet; das wurde mir schlicht von dir in den Mund gelegt.

Ich schrieb "...sogar die Pflicht auf ihr 14. Jahre altes Kind aufzupassen..." hier kann man nun ein Verbot konstruieren oder restriktive Pädagogik, das macht es allerdings nicht richtig.

Selbstredend dürfen und müssen (jedenfall für mich) Kinder ihr selbstbestimmtes und eigenes Leben und deren Lebensführung für sich selbst heraus finden, werden die meinen auch so machen, bzw. wir schränken sie hier in keiner Weise ein (ich habe nicht einmal die Mobile Nummer der Kinder, wenn was ist, werden sie sich schon melden) und würde mich gar in die Partnerwahl einmischen, nein, egal welcher Vogel daher kommt, er ist herzlich Willkommen;

oh, nicht egal welcher Vogel, wenn die Verhältnismäßigkeit nicht stimmt, wie bei diesem Thema, dann werde ich hellhörig und will wissen was da ist, denn hier geht (meist zurecht) die Sorge(zumindest bei mir) um, was ist da los?!

Sich als 14.jähriges Mädchen mit einem 47. Jährigen aus dem Internet zu treffen ist für mich Anlass zur Sorge und dazu stehe ich, auch wenn mir damit von dir antiquiertes Elterndasein angedichtet wird.

Reagiere ich darauf nicht, habe ich meine Sorgepflicht verletzt und das wird mir auch kein Richter aus Hinterhausen zu untersagen wissen.

Verbiete ich es ihr, weil es mir einfach nicht passt, obwohl das ein ganz normaler Mann ist, der sich eben in ein 14. Jährige verliebt hat, dann wäre das etwas anderes,

aber das mag in deinem angeführten Fall so gewesen sein, kann aber genauso gut die bekannte Ausnahme der Regel dargestellt haben.

Libertinaer  01.08.2018, 16:11
@smocan77
Das bedeutet also, du hattest mit 14 eine Beziehung zu einer 47. Jahre "jungen" Frau, verstehe.

Ich habe Zweifel, dass Du etwas "verstehst"! ^^

Und nein, hatte ich nicht.

Ich hatte nur einfach nur Sex mit erwachenen Männern. :)

Habe anhand dessen gemerkt - und ausgelebt -, dass ich bisexuell bin. :)

Bist doch bestimmt nicht homophob, oder? :-o

Du sprichst hier von 1.Fall

? Nein, ich sprach von der Urteilsbegtündung. Und die ist, neben den konkreten Umständen, durchaus erfrischend allgemein gehalten. :-)

Ist das in den Zitaten nicht zum Ausdruck gekomnen? Ich denke schon! ^^

hier gilt es keinerlei Rückschlüsse zu ziehen

"... die mir nicht passen!", wolltest Du wohl sagen. ^^

außerdem kann dieser Urteilsspruch durchaus in Revision gegangen sein, wovon ich sogar ausgehe, aber das wird brav verschwiegen).

? Ja, war schon klat, dass Du das gar nivht wirklich gelesen hast. ^^

Die Rechtslage ist grundsätzlich SO eindeutig, dass eine Revision erst gar nicht zugelassen wurde. 8-)

Die Fragestellerin ist keinersfalls, wie in deinem Fall beschrieben "stabil" in ihrer Äußerung,

Muss sie auch nicht. Die sexuelle Selbstbestimmung hat sie dennoch. :)

Der volle Zorn des Gerichts richtete dich mit dieser Feststellung an Eltern und insbes. die Vorinstanz, nach dem Motto: "Was erlaube Strunz? Haben entschieden wie Flasche leer!" ^^

Ja, ich darf mir Sorgen um meine Tochter machen, wenn sie mit 30 Jahre älteren Männern Kontakt pflegt

Klar darfst Du! =:-o

Nur unterbinden darfst Du es ohne konkreten Anlass nicht. Und "Sex" als solcher ist bei einer "sexuell selbstbestimmten" Jugendlichen halt kein Anlass. ^^

wenn es auch nicht heißen würde, dass ich ihr das Schlussendlich verbieten könnte, habe ich aber auch nicht beschrieben oder behauptet; das wurde mir schlicht von dir in den Mund gelegt.

Ah, okay. Ich hatte "mitreden" so interpretiert, als wenn Du dem Reden eine mitentscheidende Bedeutung zusprechen würdest. ^^

Da hatte ich DAS ...

Gehst du dennoch eine Beziehung mit einem alten Mann ein, dann können deine Eltern durchaus Anzeige erstatten oder, sollten hierfür keine eindeutigen Gründe vorliegen, dir schlicht den Umgang mit diesem Mann verbieten.

... wohl auch irgendwie falsch verstsnden?

Klar, "anzeigen" können sie immer. Ergebnis: null.

Und nein: Nicht die Tochter hat sich zu rechtfertigen, die Eltern haben es. Und die Hürde für einen Eingriff, ist da eben ziemlich hoch.

Oder anders: Wenn die Tochter das heimlich macht - was üblich ist (war's bei mir übrigens auch ^^), und du merkst es nicht (wie z.B. die Eltern in dem Fall), hast du schon verschissen. ^^

Sich als 14.jähriges Mädchen mit einem 47. Jährigen aus dem Internet zu treffen ist für mich Anlass zur Sorge und dazu stehe ich

? "Sorge" ist ja nicht verkehrt. "Miteinander reden" auch nicht. Kritisch wird es beim "mitreden".

kann aber genauso gut die bekannte Ausnahme der Regel dargestellt haben.

Nein, die (eigentlich) bekannte Regel lautet: "Sexuelle Selbstbestimmung" ab 14.

Beschränkt ist die Regel dann ja noch durchaus. Dadurch, dass nur die Eltern die Sexualität bis 16 auch explizit förden dürfen.

Nur gilt das eben nicht für die Beteiligten, Tochter + PartnerIn, die ihre Sexualität fördern dürfen, wie sie lustig sind ...

smocan77  02.08.2018, 09:20
@Libertinaer

Es ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung und das nicht, weil ich das gerne so hätte oder weil mir das so "passen würde", nein, weil es so ist.

Du hast dir den plakativsten Fall heraus gesucht, um deine Meinung zu untermauern; geschickter Schachzug, aber ein ziemlich simpler.

In diesem Fall war die Tochter tatsächlich sehr reif für ihr Alter und dies hat zurecht die Richter davon überzeugt, dass hier Selbstbestimmung gegeben ist.

In aller Regel ist dem bei einer 14. Jährigen dies nicht in dieser Form der Fall oder von mir aus, müsste das bei jedem Mädchen neu beurteilt werden. Wenn die unter 16 ist und er (nicht einmal weit) über 21, dann haben die Eltern bei berechtigter Sorge sehr wohl das geltende Recht an ihrer Seite.

Sollten also die Eltern bei einer Nachfrage oder Auseinandersetzung berechtigte Zweifel haben, dann können sie jedes Mal aufs Neue die Gerichte bemühen und diese werden dann Fall für Fall beurteilen, ob ein Umgangsrecht mit diesem "alten" Mann gestattet ist oder nicht.

Mir geht es hier keinesfalls um rechthaben oder nicht, um "Erziehungsstile" oder gar den freien, selbstbestimmten Willen seiner Kinder in irgend einer Form einschränken zu wollen, sondern alleine um die Fragestellerin, deren Frage wir hier beantworten.

Das Mädchen aus deinem Fall hätte niemals diese Frage hier gestellt, warum? Weil sie diese nicht zu stellen brauchte, weil sie reif genug war sich zu diesem Thema, unabhängig von außen eine Meinung zu bilden, weil sie es schlicht für richtig hielt und hält, mit diesem Mann (ob Onkel oder nicht) zusammen sein zu wollen;

die Fragestellerin weist diese Selbstbestimmung allerdings nicht auf, weil sie in den Raum hinen fragt, ob sie sich irgendwo einen Account aufmachen kann, um damit "ältere Männer" anzuschreiben, unwissentlich, auf wen sie hier alles treffen wird können.

In deinem Fall war hier ein langer Entwicklungsprozess voran gegangen und KEINE lose Kontaktaufnahme, Hauptsache die Männer sind "alt", aber ansonsten hat man überhaupt keinen Backround von ihnen.

Du tust gerade so, als ob jedes 14 Jährige Mädchen wie "Josephine" wäre und es sogar gesetzlich geregelt / bestimmt wäre (was es definitiv nicht ist oder nur verzerrt oder anhand eines Besipiels gezeigt wurde) und man sie doch locker flockig einfach so machen lassen soll,

wenn nicht, dann ist man ein Spieser oder einer von den alten Säcken von vor oder nach dem Krieg oder würde seine Kinder kontrollieren wollen, dieses Totschlagargument mag in der Regenbogenpresse wirken, für mich ist es kein Argument,

da du weder mich als Person kennst, noch meine Lebensumstände, Bildung oder "Pädagogik", sondern gerne die Pauschale aufrufst "Ab 14. ist man völlig selbstbestimmt, darf machen was man will, ist frei in seinen Entscheidungen, darf Sex haben wie man lustig ist....

...seltsam, dass (und da nehme ich mich mit 14. nicht aus) dein 14. Jahre altes Kind mit Tränen überströmt in deinen Armen liegt, weil Seriendarsteller den "Serientod" stirbt oder sich eine Band auflöst...

...man ist mit 14 flächendeckend soweit, dass man mit alten Männern (da zähle ich mich mit meinen 39 dazu) macht, was einem Laune macht.

Abschließend dazu, wenn es wie in deinem Fall angeführt läuft, dann hat die Tochter völlig zurecht diesen Urteilsspruch erhalten und ich verstehe die Eltern nicht wirklich, denn sie hätten diese Einschätzung bereits ohne Gerichtsbarkeit im Vorfeld selbst beurteilen können,

aber hier geht es um die Fragestellerin und um andere 14. Jährige, bei denen dies nicht so ist, die Sorge als begründet ist und hier sollte für mich anders beurteilt werden und wenn dies vor Gericht landen würde, dann wirst du mir nicht erzählen wollen, dass der Richter wieder so urteilen wird, wenn die Fragestellerin bei der Befragung da sitzt und sagt:

"Hallo ich bin 14 und ein Mädchen. Ich würde gerne auf Lovoo ältere Männer anschreiben und sie kennenlernen. Darf man das als 14-jährige, weil ich bin der Meinung mit 14 darf man mit jedem zusammen sein egal wie alt er ist."

Wenn doch, dann hast du selbstredend in allem recht und ich verziehe mich mit einer arrivierten Meinung in ein Ecke.

Libertinaer  02.08.2018, 12:59
@smocan77

Nochmal gaaanz laaangsam:

"Sexuelle Selbstbestimmung" bezieht sich auf "Sex", und zwar auf "selbstbestimmten". ^^

Und dies ist ab 14 der Fall - die Rechtsprechung ist da seit vielen Jahrzehnten eindeutig.

Ausnahmen bestätigen die Regel - hier liegt offensichtlich keine Ausnahme vor (denn da müsste die Fähigkeit dazu fehlen, was sie - schon anhand der Frage erkennbar - nicht tut 8-)).

Muss dir ja nicht gefallen, ändert aber nichts. 8-)

Es lässt nur tief blicken.

Du propagierst scllicht und ergreifend übergriffiges, rechtswidriges Verhalten. =:-o

In diesem Sinne.

smocan77  02.08.2018, 13:34
@Libertinaer

Sexuelle Kontakte mit 14- oder 15-Jährigen sind erlaubt – vorausgesetzt der ältere Sexualpartner ist höchstens 21. Ist er älter, können sexuelle Kontakte nach Paragraph 182 des Strafgesetzbuches als sexueller Missbrauch von Jugendlichen geahndet werden, wenn die „fehlende Fähigkeit des Opfers zu sexuellen Selbstbestimmung“ ausgenutzt wird.

Das ist eindeutig.

Nochmals rein auf die Fragestellerin bezogen, die wörtlich beschreibt: "...jedem zusammen sein egal wie alt er ist..."

Die eindeutige Antwort darauf kann nur sein: Nein, nicht mit jedem und nein, nicht wie alt, denn ist die Person über 21 und nutzt (auch wenn es nur 1 von 100.000 sein sollte) sie in irgendeiner Form aus oder ist zu erkennen, dass sie nicht selbstbestimmten Sex mit ihm hatte, dann wird aus dem Jeder kein Jeder mehr.

Ergo, auch für dich:

Mit jedem deutlich älteren Mann kann sie selbstbestimmten sexuellen Kontakt pflegen, außer...

Das ist gesetzlich geregelt und.

(In deinem angeführten Fall hatte die 15.Jährige übrigens nicht einmal sexuellen Kontakt mit dem 47 Jährigen Mann und es ging rein um ein Umgangsverbot, dass die Eltern einforderten, was zurecht niedergeschmettert wurde und zu weitreichenden Konsequenzen im Sorgerecht führte. Es ging nicht um den sexuellen Kantakt der beiden, dieser hat erst mit 16 statt gefunden (Ich gehe hier davon aus, dass es sich tatsächlich um den Fall "Sophie" handelt.)).

Libertinaer  02.08.2018, 14:57
@smocan77
Sexuelle Kontakte mit 14- oder 15-Jährigen sind erlaubt – vorausgesetzt der ältere Sexualpartner ist höchstens 21.

Du lügst, wahrscheinlich ohne rot zu werden. :-o

Das ist eindeutig.

Wenn man von Recht keine Ahnung hat, sollte man besser einfach die Klappe halten! 8-)

Hier findest Du eine Erläuterung, sowie verlinkt ein paar Beispiele/Urteile. 8-)

Fazit: Urteile gibt es reichlich - von dir hingegen nur heiße Luft.

Aber dass Übergriffige ihre Sicht schönreden, ist ja nichts neues.

Genug davon, bevor ich auf mein Tablet kotze ... :-/

smocan77  02.08.2018, 16:01
@Libertinaer

Sex mit Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren ist nur dann strafbar wenn man

  • mit dem Jugendlichen in einem Ausbildungs- Erziehungs- und Betreuungsverhältnis steht,
  • dem Jugendlichen Geld für die sexuelle Handlung bezahlt,
  • eine Zwangslage des Jugendlichen ausnutzt,
  • die sexuelle Unreife des Jugendlichen ausnutzt und Strafantrag von den Eltern gestellt wird

Auch wenn dies nur "theoretischer Natur" sein mag, es schließt "Jeder" oder "Jedem" schlicht aus und es gibt hierfür nachweislich (wenn es auch nich viele sind) Verurteilungen (statistisch derzeit jede Woche 1).

Mag sie mit so gut wie jedem Mann über 21 Sex haben wollen, alles gut, nur nicht mit "jedem", denn das ist schlicht falsch, ganz ohne Rot zu werden.

Sich bei diesem Wetter zu übergeben, das wäre nun wahrlich schade drum.

Herzlichst

Libertinaer  02.08.2018, 16:34
@smocan77
die sexuelle Unreife des Jugendlichen ausnutzt

Die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen ausnutzt.

  1. Die Fähigkeit ist hier offensichtlich vorhanden! 8-) Dir passt die daraus resultierende Einstellung nur nicht. ^^
  2. Offensichtlich will hier die Jugendliche etwas von anderen, nicht umgekehrt! :)
es gibt hierfür nachweislich (wenn es auch nich viele sind) Verurteilungen (statistisch derzeit jede Woche 1).

Dann sollte es ja ein leichtes sein, meinen realen Beispielen entsprechende konträre reale Beispiele gegenüberzustellen! 8-)

Waiting! :-)

PS: Dir ist aber schon klar, dass "§ 182, Abs. 3 StGB"-Verurteilungen hauptsächlich U14 betreffen (in Tateinheit mit § 176 StGB)?!