Darf man alle Wände seiner Wohnung schwarz anstreichen?

4 Antworten

Du darfst die Wände schwarz streichen, aber bei Auszug musst Du das wieder rückgängig machen.

Selbst wenn es unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag gibt, die es normalerweise ermöglichen das man die Wohnung nur besenrein hinterlassen muss, gibt es ein aktuelles BGH-Urteil welches besagt, das ein Vermieter solche extremen Farben nicht dulden muss.

du kannst, aber bei Auszug muss überstrichen (fachmänisch) werden,

und das ist sehr schwierig (mindestens 3 Anstriche, damit nichts durchschimmert) 

Bei der Wandgestaltung haben Mieter während der Mietzeit freie Hand. "Beim Auszug muss der Mieter aber – losgelöst von der eventuellen Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen – die Wohnung in einem farblich neutralen Zustand zurückgeben", erklärt Ropertz jedoch. Bunte Wände müssen dann also überstrichen werden. Allerdings schimmert oft noch der dunkle Farbton durch den hellen Neuanstrich.iche nötig, damit nichts durchschimmert und alle Kanten absolut sauber..)

du kannst machen was du willst ,beim auszug muss es dann wieder "normal" ausehen.

Gab mal enien entsrechenden Richterspruch.

wenn du Spass daran hast, kein Problem. Bei Auszug ist der Zustand in hellen Farben wieder herzustellen. Nicht so einfach.