Darf man ab 14 schon in der Apotheke arbeiten?

3 Antworten

Ab 13 darfst du im Rahmen einer Ausbildung theoretisch sowas machen. Sonst nur, wenn die Schule darunter nicht leidet und die Eltern zustimmen und nur zwei Stunden täglich und NACH DER SCHULE. Ausnahme: Schülerpraktikum im Rahmen der schulischen Vorgaben.

ABER: Im Supermarkt Regale auffüllen ist nicht drin, da ausschließlich leichte Tätigkeiten (Zeitungen austragen, Nachhilfe geben, bei Veranstaltungen Eintrittskarten kontrollieren, Botengänge, Rasen mähen, sowas) erlaubt sind, also nix mit "schwere Kisten schleppen" etc. Es muss eben "altersgerechte" Arbeit sein, die dich nicht körperlich oder geistig überfordert.

Für eine Apotheke Botengänge erledigen oder "Klebis" auf Packungen kleben dürfte da kein Thema sein, solange du nicht aus anderen Gründen nicht in einer Apotheke arbeiten darfst (das kann dir aber nur ein Apotheker genau sagen, denkbar wäre, dass du als Jugendliche mit bestimmten Medikamenten / Substanzen nicht umgehen darfst z.B.).

Und es gilt halt das Jugend-Arbeitsschutzgesetz mit seinen diversen Regelungen.

Z.B.:
Die Arbeit darf höchstens zwei Stunden pro Tag dauern, außer in landwirtschaftlichen Familienbetrieben, wo Kinder bis zu drei Stunden arbeiten dürfen. (Ab 15 dürfen es dann unter gewissen Umständen (FERIENJOB, nicht zur Schulzeit) bis zu 8 Stunden pro Arbeitstag sein).

Es müssen auch bestimmte Ruhezeiten eingehalten werden und die Arbeit darf nicht vor oder während des Schulunterrichts stattfinden.
Diese Ruhezeiten dienen dazu, sicherzustellen, dass Jugendliche ausreichend Zeit für Erholung, Schlaf und Freizeitaktivitäten haben, um ihre körperliche und geistige Gesundheit zu fördern.
Für Jugendliche im Alter von 14 gilt dabei:
1. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 12 Stunden Ruhezeit liegen.
2. Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 14 Stunden und muss spätestens um 20:00 Uhr beginnen.
3. Die Arbeit darf nicht zwischen 18 Uhr und 8 Uhr stattfinden.
4. Die Arbeit ist nicht an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen erlaubt.

Unter 18 gilt übrigens auch der Mindestlohn nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Altersmäßig darfst Du das. Ob allerdings Apotheken Minijobs bzw. Hilfstätigkeiten an Minderjährige verben, weiß ich nicht.


DavidPrime087 
Fragesteller
 03.01.2024, 11:53

also rechtlich ist es erlaubt, aber du weißt nicht ob alle disounter/apotheken... das wollen, richtig?

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2h am Tag dürftest du das tun. Die andere Frage ist, ob dich Apotheken/Discounter bei so geringer Arbeitszeit annehmen.