Darf man 10. Klasse am Gymnasium wiederholen?
Guten Abend,
ich gehe zur Zeit in die 10. Klasse eines Gymnasiums in Berlin. Heute wurde mir mitgeteilt, dass ich den MSA bestanden habe, jedoch die 10. Klasse nicht (wusste ich schon vorher, dass ich es nicht schaffe). Am 19.7. soll ich eine Nachprüfung machen, sodass ich die 10. Klasse doch bestehe. Jedoch hatte ich vor, die Klasse trotzdem zu wiederholen. Also wurde kurzerhand beim Direktor angerufen und er lehnte den Antrag direkt am Telefon ab. Nun zu meiner Frage...
Gibt es irgendwelche Regeln, die besagen, dass ich die Klasse nicht wiederholen darf oder liegt es einfach an dem Direktor (wenn ja...kann man dagegen irgendwas unternehmen)?
Danke schonmal!
2 Antworten
Ja, das ist in Berlin alles ein bischen schwierig !
In Berlin gibt es am Gymnasium nämlich 2jährige Oberstufen bei G8.
Somit gehört dann die Klasse 10 am einem Berliner Gymnasium offenbar noch zu Sekundarstufe 1 ? Wenn ja, dann gelten auch die Verordnungen für dieselbe.
Nun regelt aber §24 Abs. 2 dieser Verordnung aber, dass eine Nachprüfung auf freiwilliger Basis stattfinden muss. Die Erklärung hierüber muss dann lt. Verordnung bis spätestens zum vorletzten Unterrichtstag vor den Sommerferien abgegeben werden.
Diesbezüglich würde ich mich mal beim zuständigen Schulamt erkundigen, evtl. vielleicht die Schule wechseln.