Darf Jemand von mir Verlangen eine Instagram Story( mit sich selbst drauf) die 1 Jahr alt ist, nun zu löschen?
Die Person hat selbst viele Bilder von mir gemacht und ich dürfte auch welche machen und Posten in ihrem Wissen.Es entstanden viele Storys ,die ich auch als Erinnerung bei Instagram so beließ.Heute früh kam die Person zu mir und meinte reserviert (weil ich mit na Person was zu tun habe ,die sie nicht mag)ich soll alles mit ihr löschen.Der Grund ist zwar kindisch aber unrelevant.Nun hab ich da aber auch echt schöne Sachen mit in den Storys wo sie nur 3 sek oder so zu sehen ist und will die ungerne alle vernichten,zumal sie eigentlich kein Zugang zu meinem Profil hat da ich sie blockieren musste,da sie seitdem mich überall beobachtete und ständig anschrieb,gehe ich davon aus das sie andere Freunde beauftragt nachzusehen und in meinem Profil nach Überbleibsel von ihr zu suchen.Doch in den Storys geht es nicht um sie sondern schöne Orte die ich eigentlich nicht löschen mag.
Muss ich das nun löschen ?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein, so einfach geht das nicht. Wenn die Zustimmung einmal gegeben wurde, dann muss sich der Veröffentlicher auch darauf verlassen können. Ein Widerruf ist nur bei wirklich gravierenden Gründen möglich. Das scheint es hier nicht zu geben.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja, das ist immer so eine Sache der Beweisbarkeit. Allerdings könnte es da ja Kommentare geben, Verlinkungen und so weiter, die belegen, dass die andere Person das schon vor längerer Zeit gesehen hat. Das wäre schon ein Indiz für die Erlaubnis.
Was mit den Bildern, die die andere Person von Dir gemacht hat? Sind die im Netz? Wenn, dann schnell Screens machen. Auch das wäre ein Indiz.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LePetitGateau/1568489937128_nmmslarge__0_342_700_700_9f57bcd6423ee4f0119b5011109559b7.jpg?v=1568489937000)
Sobald die Person deinen Account meldet, wird Insta das sowieso blockieren / löschen. Selbst wenn du in Theorie recht hättest.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wie ich es verstanden habe muss sie es auch nicht löschen weil die Person bloß ein Beiwerk zur Landschaft oder Örtlichkeit ist (Artikel 23 KunstUrhg)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LePetitGateau/1568489937128_nmmslarge__0_342_700_700_9f57bcd6423ee4f0119b5011109559b7.jpg?v=1568489937000)
Die Erlaubnis ein Bild öffentlich zu posten, kann von der Person jederzeit wieder entzogen werden und man muss ihr Folge leisten. Oder ihr Gesicht unkenntlich machen.
Ausnahmen sind z.B. gewerblich gemachte Aufnahmen mit unbeschränkt genehmigter Nutzung.
Die Aussage gilt dann, wenn die Person auf dem Foto im Fokus ist (z.B. gemeinsames Selfie). Nicht wenn sie im Hintergrund irgendwo in der Landschaft rumturnt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja, denn gemäß Artikel 22 des Kunsturhebergesetzes bist du dazu verpflichtet, wenn er dich darum bittet.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Aber die Person hat damals nur mündlich zugestimmt,sie könnte es abstreiten jemals zugestimmt zu haben.