Darf ich mit 17 nach dem Abitur 2 Monate arbeiten?

1 Antwort

Das Jugendschutzgesetz sagt über Ferienarbeit überhaupt nichts aus, da es sich auf den Jugendschutz in der Öffentlichkeit, also Alkohol, Tanzveranstaltungen und dergleichen sowie auf Medienschutz bezieht.

Auch das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet eine Tätigkeit nicht, sonst könnten ja auch keine Auszubildenden beschäftigt werden.

Du darfst also auch zwei Monate arbeiten, nur ist die Ferienarbeit steuer- und sozialversicherungspflichtig, da sie nicht als kurzfristige Beschäftigung im Sinne des SGB IV (Minijob/kurzfristige Beschäftigung)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich