Darf ich mit 16 in sozialen Bereichen am Wochenende arbeiten?
Hallooo
Und zwar sieht es so aus das ich erst 16 bin aber schon anfangen will mein eigenes Geld zu verdienen statt ständig meine Eltern anzupumpen und meine Mutter hat da auch echt gute Connection zu einem Altersheim und es wäre sicherlich kein Problem im generellen, aber könnt ihr mir vielleicht ernsthaft beantworten ob ich mit 16 an WOCHENENDEN arbeiten darf? Sind auch nur 4 - 6h ? Die Altenpflege unterscheidet sich ja durch zwei Bereiche einmal die Pflege und dann die soziale Betreuung und ich würde eher zum zweiten also der sozialen Betreuung tendieren also zB. Tisch decken, Essen verteilen oder vielleicht sogar anreichen, Betten beziehen usw.!
Ich hoffe und freue mich auf ernsthafte Antworten! :))
2 Antworten
Eigentlich dürfen Jugendliche am Wochenende nicht arbeiten.
Es gibt aber Ausnahmen!
§§ 16, 17, 18 Jugendarbeitsschutzgesetz
An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.
AusnahmenAn Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen ist die Beschäftigung zulässig
- in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen,
- in der Landwirtschaft und Tierhaltung. An Sonn- und Feiertagen dürfen nur naturnotwendige Arbeiten vorgenommen werden;
- im Familienhaushalt. An Sonn- und Feiertagen dürfen Jugendliche nur beschäftigt werden, wenn sie in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind;
- im Gaststätten- und Schaustellergewerbe,
- bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Hörfunk und Fernsehen. An Sonn- und Feiertagen dürfen Jugendliche im Hörfunk- und Fernsehen nur bei Direktsendungen beschäftigt werden;
- beim Sport und im ärztlichen Notdienst.
Nur an Samstagen ist die Beschäftigung zulässig
- in offenen Verkaufsstellen, in Betrieben mit offenen Verkaufsstellen, in Bäckereien und Konditoreien, im Friseurhand-werk und im Marktverkehr. Können Jugendliche nicht 8 Stunden beschäftigt werden, kann die ausfallende Arbeitszeit an dem Tag bis 13.00 Uhr ausgeglichen werden, an dem die Jugendlichen Ersatzfreizeit erhalten;
- bei Aufnahmen auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen,
- im Verkehrswesen, bei außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen und in Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge.
Mindestens 2 Samstage sollen, 2 Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben. Die 5-Tage Woche ist stets durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag sicherzustellen. Am 24. und 31. Dezember dürfen Jugendliche nicht nach 14 Uhr und am 25. Dezember, am 1. Januar, am ersten Osterfeiertag sowie am 1. Mai überhaupt nicht beschäftigt werden.
Betreuung/ Beschäftigung wäre ein Gebiet für Dich.
Ohne Ausbildung darfst du GAR NICHT in der Altenpflege arbeiten. Du kannst nur ehrenamtlich alte Leute besuchen und ihnen was vorlesen oder mit ihnen basteln/spielen. Sonst nichts.