Darf ich mit 14 entscheiden wo ich leben will?
Ich lebte mit meiner Mutter, meinen kleinen halb Bruder und ihrem ehemaligen lebensgefährten zusammen. Ich hatte Streit mit ihr, er ist leider nicht mit mir verwandt oder war mit ihr verheiratet, leider muss ich jetzt bei meinem Vater wohnen, ich habe aber keinen Bezug zu ihm, er beantragt jetzt das alleinige Sorgerecht und Co, darf Ich dann trotzdem entscheiden ob ich dann bei dem ehemaligen lebensgefährten wohnen darf? Ich meine ich kenne ihn schon 4 Jahre und er ist wie ein Vater geht das überhaupt das ich bei ihn wohnen kann?
7 Antworten
Du wirst nicht bei dem ehemaligen Lebensgefährten Deiner Mutter wohnen dürfen und was Du dabei empfindest ist völlig unerheblich - leider !
Ich habe einst mit einer Frau zusammengelebt kurze Zeit welche sich als Alkoholikerin erwies. Bei der Trennung wollte ihre Tochter bei mir bleiben und nicht bei ihrer Mutter. "Meine Mama ist immer besoffen, ich will bei meinem Papa bleiben". Dem Kindeswunsch wurde nicht entsprochen, ich war mit der Mutter nicht verheiratet und mit dem Kind nicht verwandt. Wäre es möglich gewesen hätte ich das Kind welches nicht meines war, welches ich aber liebte und das mich "Papa" nannte zu mir genommen.
Verstehe ich recht, dass du bei dem ehemaligen Lebensgefährten deiner Mutter wohnen willst? Nein. das kannst du nicht entscheiden. Zudem stellt sich auch die Frage, ob er das will. Denn der Ex deiner Mutter hat ja mit dir nichts zu tun. Und vier Jahre sind auch nicht so rasend lange. Wenn er quasi von deiner Geburt an mit dir gelebt hätte, wäre das etwas anderes.
Du kannst bei deiner Mutter bleiben oder ziehst zu deinem Vater.
Meine Tochter 14 jahre ist vorübergehend bei meiner Schwester,gestern meinte die das sie bei meiner Schwester leben möchte
Bei dem Lebensgefährten Deiner Mutter kannst Du nicht leben. Dazu müsste er das Sorgerecht für Dich beantragen, und das müsste dann von Deinen Eltern beiden abgesegnet werden.
Da du den schon 4 Jahre kennst und das Jugendamt mitspielen würde, könnte das machbar sein.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben deine Eltern.
Bei Gerichtsverhandlungen und so wird allerdings der Wunsch des Kindes mit berücksichtigt.
Aber das geht nicht so weit, dass das Kind einem Fremden zugesprochen wird.
Ich habe nirgendwo geschrieben, dass das Kind sich über das Familiengericht hinweg setzen kann. Wenn man meine Antwort falsch verstehen will, dann kann man es.
er wird angehört, aber entscheiden tut das Fam. Gericht. Nicht das Kind.