Darf ich mich in der Klinik wehren, wenn mich jemand angreift?

2 Antworten

Das Notwehrrecht hat man immer. Warum grade in einer Klinik nicht?

Wie immer gilt - Deine Notwehraktion muss erforderlich und geeignet sein, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden rechtswidriger Angriff abzuwehren, wozu es kein milderes DIR MÖGLICHES Mittel gibt. Siehe auch StGB.
Und wie immer gilt In Dubio pro reo - es müsste also DIR Unrecht nachgewiesen werden, nicht Du musst Deine Unschuld beweisen.

Wenn in der Klinik jemand angegriffen wird, ist das meist Personal. Patienten, die untereinander gewalttätig werden, bekommen eine Freifahrt in die JVA oder die Psychiatrie. Jedenfalls bei uns, wir fahren eine strikte Null-Toleranz-Politik bei Gewalt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 15 Jahre im Gesundheitswesen