Darf ich einem Freund meine Bankkarte geben?

8 Antworten

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Hi! Du kannst grundsätzlich mit Deiner Bankkarte machen was Du willst. Du bist über die Kartensonderbedingungen sowie die AGB darüber belehrt worden, dass Du im Umgang mit Karte und PIN entsprechende Sorgfalt anzuwenden hast und das hast Du auch anerkannt.

Dir ist hoffentlich klar, dass eine Weitergabe der Karte und ggf. auch noch der PIN nicht das ist, was hier unter Sorgfalt verstanden wird. Demzufolge wird man Dir bei einem Missbrauch grobe Fahrlässigkeit vorhalten und eben nichts bezahlen, das ist Dein Risiko dabei.

Und was machst Du wenn Dein Freund die Karte verliert und dann kräftig verfügt wird, dann habt ihr beide ein Problem.

Ausserdem kann es sein, dass der Name verifiziert wird und dann hat Dein Freund das Problem, ob er glaubhaft machen kann, dass die Karte nicht gestohlen ist.

Nein, in meinen Augen grundsätzlich keine kluge Entscheidung aber solange nichts passiert oder auffällt kräht kein Hahn danach. Ich würde es trotzdem nicht machen

Gruss


NyaSchoki  13.12.2021, 14:43

Exakt das was ich schon den Querdenker weiter unten Sagen möchte ganze 3 oder 4x in verschiedenen worten.

(An Kopffass)

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Du verstößt damit gegen die AGB Deiner Bank. Da steht nämlich drin dass du die Karte niemanden "überlassen" darfst und auch die PIN nicht weitergeben darfst


verreisterNutzer  13.12.2021, 12:05

Die Stelle würde ich ja gerne mal lesen....
Gibts nen Link dazu?

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verreisterNutzer  13.12.2021, 12:20
@Highlands

OK, wenn Du das nicht kannst, dann zeige ich Dir die entsprechende Stelle... wo allerdings etwas anderes steht, als Du hier mit Deinem Halbwissen als Tatsache darstellst:

7.2 Sorgfältige Aufbewahrung und Sicherung der Debitkarte

(1) Die Debitkarte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern,

dass sie abhanden kommt und missbräuchlich verwendet wird,

da sie (z. B. im Rahmen des girocard-Systems) missbräuchlich eingesetzt

werden kann. Sie darf insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug

aufbewahrt werden. Darüber hinaus kann jeder, der im Besitz der

Debitkarte ist, z. B. den in der GeldKarte gespeicherten Betrag verbrauchen

oder Transaktionen an automatisierten Kassen ohne PIN bis zur

Sperre tätigen.

(2) Soweit technisch möglich, soll der Karteninhaber den Zugang zu

seinem mobilen Endgerät, auf dem die digitale Debitkarte gespeichert ist,

mit einer für das mobile Endgerät bestimmten persönlichen Geheimzahl

(Endgeräte-PIN) oder auf andere geeignete Weise (z. B. durch Fingerabdruck)

sichern.

Quelle: AGB der Sparkasse Berlin für Sparkassen-Karten(Debit-Karten) Ich hatte die SPK Berlin jetzt nur willkürlich zugrunde gelegt, bin aber sicher, dass andere Banken und Sparkassen es sinngemäß gleich ausdrücken.

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Venus345  13.12.2021, 12:27

ich hab auch schon mal mit der Karte meines Vaters Geld abgehoben die Bank Mitarbeiter sehen das nicht gerne

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Spricht nichts dagegen, ausser das Vertrauen zu dem Mitarbeiter.

Wenn es eine E-Geldbörse ist, sollte es kein Problem sein. Die PIN würde ich aber nicht mal meiner Lebensgefährtin geben, wobei das bei uns nichts mit Vertrauen zu tun hat.

Ja das darf mann

Die Weitergabe ist dabei zwar mit Risiken verbunden, liegt jedoch im eigenen Ermessen, sodass es durchaus zulässig ist, eine andere Person mit der Nutzung der eigenen Bankkarte zu bevollmächtigen

Urteil Landgericht Hamburg

Aktenzeichen: 318 S 15/20)

Nein Darfst du nicht Aus Datenschutzgründen

Und Diebstahl- sowie Missbrauchs.

Mach bitte immer mit Bargeld und kassenzettel weil Sicherheit Geht immer Vor!

Woher ich das weiß:Recherche

verreisterNutzer  13.12.2021, 12:00
Nein Darfst du nicht Aus Datenschutzgründen

????
Aber auf Facebook sein ganzes Leben ausbreiten :)
Frag mich grad, was man mehr darf.

Von "nicht düfen" kann keine Rede sein. Ist eine reine Vertrauensfrage

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NyaSchoki  13.12.2021, 12:13
@verreisterNutzer

Das Ding Is der Freund kann noch so eng Befreundet sein aber Bei Bankkarten weitergeben mit pin nummer geht schonmal nicht. Weil dies Geht dann Richtung Datenschutzbruchs plus hinzukommt wenn er sich die daten aufschreibt von dem Bankkonto von der karte wo Sie z.b. nich mitsieht weil sie nebenbei noch bei irgendwas arbeitet und das dann noch für eigene zwecke und gutgehabe ausgibt ist dies schon der 2. Und gleichzeitig 3. Gesetzlicher Regelbruch des Deutschens Gesetzbuches.

Diebstahl & Missbrauch

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NyaSchoki  13.12.2021, 12:16
@verreisterNutzer

Und Hinzu muss ich sagen was in Netz steht muss nich immer alles wahr sein sowie facebook da kannste soviel Mist rein posten.... und angeben... am ende stimmts ja eh nicht.

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verreisterNutzer  13.12.2021, 12:44
@NyaSchoki

mal Grundlagen zum Datenschutz... was ist denn Datenschutzüberhaupt?

Datenschutz ist das Recht zu wissen, wem man seine persönlichen Daten anvertraut und was der Nutzer mit diesen fremden Daten anstellen darf, wann, wo, zu welchem Zweck und wie lange er die Daten in irgendeiner Form speichern darf.

Wenn Du dich auf die Straße stellst und dir ein Schild mit all deinen persönlichen Daten um den Hals hängst, dann verstöst das in keinster Weise gegen Datenschutz. Wenn dir aber jemand den Personalausweis stiehlt, dann ist die Person illegal an Deine Daten gelangt und nur deshalb verstößt er gegen den Datenschutz.

Gibst Du einer Vertrauensperson Deine Daten, oder auch Deine Bankkarte, dann verstößt er erst gegen den Datenschutz, wenn er trotz Aufforderung die ihm mitgeteilte PIN nicht von und aus allen Medien vernichtet.

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NyaSchoki  13.12.2021, 14:13
@verreisterNutzer

Deine Querdenkerische weise Ist echt Gefährlich... Das solche leute auch noch Hier gibt oh mann.... du Hör mal ich weiß selbst was Genau Datenschutz bedeutet und dies in dem fall wie ich schon oben beschrieben gerechtfertigt und beigelegt ist.

Bitte Respektiere das und drehe den spieß nich so um das du selbst es anders verstehst bitte lese die Ganzen Absätze um eine Bestimmte Form von Zusammenfassung zu verstehen und dann denk erst nach wie und was du als Antwort von dir gibst, weil es Nützt dir nicht Eine nicht Situation bedingte als Vergleichbares werkzeug anzusehen.

Das ist wie Als Würde ich sagen bring mir ein Apfel und am ende bringst du mir ne Kokosnuss ..... ja Beide haben schalen beide Sind genießbar aber es gibt 2 Hauptmerkmale beim Apfel kannst du direkt losessen nach dem waschen ohne die Schale aufzubrechen , bei der Kokossnuss musst du die schale aufknacken ganze 2x um an die Kokosmilch zu gelangen und Es auszutrinken.

Und wie Wir Alle wissen schützt Trinken nicht Vor Hunger!!

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verreisterNutzer  13.12.2021, 14:34
@NyaSchoki

Was willst Du denn jetzt?

Ich fasse meine Meinung nochmal klar und verständlich zusammen:

  1. Es verstößt nicht gegen irgendwelche AGB, Datenschutz oder Gesetzte, wenn man seine Bankkarte und seine PIN einer vertrauten Person weitergibt.
  2. der vertrauten Person ist es nicht gestattet die Karte oder die erlangten Daten missbräuchlich zu verwenden. Hier reichen die Verstöße von Datenschutzverstößen bis Check- und Kreditkarten Missbrauch. Siehe dazu auch https://dejure.org/gesetze/StGB/266b.html

Fasse nochmal zusammen, so dass selbst Du es verstehst:

Die Weitergabe der Bankkarte samt PIN ist kein Verstoß gegen irgendwas, der Missbrauch fremder Bankkarten ist eine Straftat

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NyaSchoki  13.12.2021, 14:40
@verreisterNutzer

Und da Kommen wir zum erneuten punkt Datenschutz du unterschreibst ja nicht umsonst Das du niemandem anderen "Dritte" deine Daten Offenbaren darfst und d.h.:

Bank -> Kunde der Konto eröffnete -> Niemand weiteres darf gegeben werden.

Deine Bankdaten dienen Dazu das du damit bezahlst und dies persöhnlich. Das wurde sogar weiter unten dir vor die Nase gerieben.

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verreisterNutzer  13.12.2021, 14:52
@NyaSchoki

nochmal...
wenn Du die Bedingunen im Kontext liest, musst selbst Du erkennen, dass es dabei um die Haftung der Bank geht. Was ja auch Recht und billig ist. Das beschneidet jedoch nicht das Recht, über Deine eigenen Daten frei verfügen zu dürfen.

Ich habe mein Wissen übrigens nicht von Facebook oder sonst was, sondern Wirtschaftsrecht war Teil meines Studiums zum Betriebswirt für Finanzen und ich bin in der Lage, jede meiner Behauptungen anhand von Gesetzestexten zu belegen, wovon Du weit entfernt bist, weil Deine Aussagen einfach nicht dem Gesetz entsprechen.

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NyaSchoki  13.12.2021, 14:59
@verreisterNutzer

Als was Du Arbeitest oder im Studium gelernt hast interessiert mich nicht die Bohne um ganz ehrlich zu sein, Weil wenn ich mir eine Bank eröffne und ja das hab ich schon lange jahre her dann frage ich alles ab was man darf und was nicht und denn gibs Nachforschungen wie die StGb 266b was du schicktest das Sagt das wenn du jemanden deine daten Weitergibst somit also die Bankkarte gemeint sowie die Information und jemanden anfechtest das eine weitere person in dem falle Ihren Freund etwas zum Kaufen in der Situation Veranlasst geht das Bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder eine Bußgeldstrafe also schieß dir nich selbst an dein Bein. Lesen müsste man können.

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verreisterNutzer  13.12.2021, 15:01
@NyaSchoki

Ich würde ja gerne lesen, aber dazu müsstest Du zunächst mal verständlich schreiben....
Keine Ahnung was Du grad geraucht hast, aber das Zeug muss gut sein :)

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NyaSchoki  13.12.2021, 15:12
@NyaSchoki

Hinzukommt wenn du die (1) beachtet hättest in dem regelwerk §248a was zu §242 führt. Is dies Sehr kostenspielig wenn sie das macht und vevor ich dich voll laber mit gesetzen mit was wie was verbunden ist mit AGB und SBG sowie StGb mach dich bitte vorher die Verknüpfung zurecht nehme alle Regelungen zusammen und ziehe den Fazit heraus

Fazit:

Nein Sie darf Die Bankkarte nicht weitergeben Wegen Datenschutzrechtlichen Gründen was auf der Bankkarte bereits an Informationen Steht und die Informationen das Sie noch ansagt wegen Pin Kennwort , des Versuchten Missbrauchsrechts und Diebstahls was zusammen bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe entstehen könnten. Allein der Versuch is strafbar für seinen Freund.

Und Könnte ihm Eine Hohe Bußgeldstrafe Zukommen können.

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