Darf ich als Schwerbehinderter, 100 Grad * aG und Parkausweis auf einem Schwerbehindertenparkplatz mit meinem Roller stehen?

8 Antworten

Probiere dich beim Amt zu melden. Ich glaube allerdings nicht an einen Erfolg.
Wie schon anderweitig angemerkt, muss auch am Zweirad der Ausweis angebracht sein - dafür gibt es dann tatsächlich Halterungen/Hüllen etc.. Dass du dann nur ausnahmsweise mit einem fremden Zweirad unterwegs bist und nicht mit einem solchen Stellplatz gerechnet hast, wird nicht ziehen.
Deine größte Chance wäre glaubhaft zu machen, dass die Beschilderung mangelhaft war. Wenn der Stellplatz allerdings z.B. von dir auf der linken Straßenseite war, hättest du z.B. auch die Beschilderung aus der anderen Fahrtrichtung checken müssen - das ist ohne Kenntnis der genauen Situation schwer beurteilbar.


ReneCl 
Beitragsersteller
 03.01.2022, 14:58

Hat sich alles geklärt und wurde zurück genommen.

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Widerspruch einlegen mit der Begründung das da keine Beschilderung ist!

Der Rest wird nicht klappen da du den Ausweis sichtbar am FZ haben musst - erst recht wenn es nicht dein FZ ist…

Man darf da nur stehen, wenn das blaue Schild sichtbar am Fahrzeug ist.


ReneCl 
Beitragsersteller
 25.07.2021, 18:14

Wo denn am Roller?

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Wenn du den blauen Behindertenparkausweis besitzt, darfst Du mit jedem Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz stehen.

Der Behindertenparkausweis ist personengebunden und nicht fahrzeuggebunden.

Das Fahrzeug muss aber mit dem Behindertenparkausweis ausgewiesen sein.

Es gibt für Motorräder Kartenhalter, dort müsste der Behindertenparkausweis hinein.

Es gibt auch die Möglichkeit in manchen Städten, einen Parkschein an ein Kennzeichen zu koppeln, ob das auch mit dem Behindertenparkausweis geht müsste man nachfragen.

In Deinem Fall aber kannst du nur widersprechen, auf deinen Besitz des Behindertenparkausweis hinweisen, die schlechte Sichtbarkeit aufführen und freundlich auf Kulanz hoffen.

Der Knöllchenverteiler hat nichts falsch gemacht, sondern richtig gehandelt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

...nach meinem Dafürhalten beißt sich hier was:

"Merkzeichen aG 1. Das Wichtigste in Kürze

Das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, d.h.: Das Gehvermögen ist auf das Schwerste eingeschränkt und die Fortbewegung ist nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung möglich."

Quelle: https://www.betanet.de/merkzeichen-ag.html

Wieso kannst Du dann problemlos Roller fahren und am Rhein spazieren gehen?


ReneCl 
Beitragsersteller
 27.07.2021, 13:12

Nochmals Danke Sherlock Holmes..

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ReneCl 
Beitragsersteller
 25.07.2021, 18:33

Wo steht dass ich spazieren war und außerdem ist man "gehbehindert" und nicht querschnittsgelähmt, heißt, ich kann auf dem Roller sitzen und mit meiner Hand den Gashebel betätigen.

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