Darf ich als Rechtspfleger versetzt werden?
Hallo!
Demnächst möchte ich gerne ein Duales-Studium als Rechtspfleger beginnen.
Dazu habe ich allerdings noch eine für mich wichtige Frage: Kann man als Rechtspfleger durch den Dienstherrn gegen den eigenen Willen versetzt werden?
Vielen Dank für die Antworten!
1 Antwort
Kann man als Rechtspfleger durch den Dienstherrn gegen den eigenen Willen versetzt werden?
Kurze Antwort: Ja. Das ist aber als Landesbeamter eigentlich immer so und darauf wirst du in der Regel auch bei der EInstellung hingewiesen. Bei uns war es zumindest so, dass wir eine Karte des entsprechenden OLG Bezirks gezeigt bekamen und uns daran nochmal erklärt wurde, dass wir uns darüber im Klaren sein müssen, dass wir ÜBERALL dort hingesetzt werden können.
Auch ewig weit weg von zu Hause in den allerletzten Winkel.
Und ja, sowas geht auch gegen den eigenen Willen; den ich aber an deiner Stelle in solchen Szenarien auch nur sehr vorsichtig äußern würde.
Das ist in der Theorie sicherlich so. In der Praxis stellt man halt den Versetzungantrag. Die versuchen durchaus schon auf die wünsche einzugehen, das wird immer gesagt. Und ja, dafür gibt es keine Garantie. Aber die gibt's nun wirklich nirgendswo