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Nein, das darf sie nicht. Das ist Dein Eigentum. Sie schuldet Dir also den Kaufpreis.
Nein, das darf sie nicht. Das ist Dein Eigentum. Sie schuldet Dir also den Kaufpreis.
Grundsätzlich sollte man nie zurückrufen, wenn die Nummer des Anrufers unbekannt ist und dieser keine Nachricht hinterlassen hat, die aufklärend ist.
Denn auch dahinter kann eine Abzockmasche stecken:
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/telefonbetrug-bei-rueckruf-abzocke/20487734.html
Wofür gibt es Google?
Antwort:
http://www.finanzlexikon-online.de/kulanzgutschrift.html
Das läuft dann trotzdem "durch" den Provider. Anschaulich ist das z.B. hier erklärt:
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wie-funktioniert-das-internet/