Nein, das darf sie nicht. Das ist Dein Eigentum. Sie schuldet Dir also den Kaufpreis.

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Grundsätzlich sollte man nie zurückrufen, wenn die Nummer des Anrufers unbekannt ist und dieser keine Nachricht hinterlassen hat, die aufklärend ist.

Denn auch dahinter kann eine Abzockmasche stecken:

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/telefonbetrug-bei-rueckruf-abzocke/20487734.html

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