Darf eine Frau die sich von ihren Mann scheiden lassen hat, in den 3 Monaten vor dem Mann hijab ausziehen und mit ihm alleine sein?

Germaghribiya  29.04.2024, 08:54

Ich möchte zur Sicherheit nochmal nachfragen, von welchen drei Monaten du sprichst.

Hdjdkdyk 
Fragesteller
 29.04.2024, 22:40

Diese 3 Monate Trennung vor einer Scheidung die bei einer islamischen Ehe ist

3 Antworten

Weiterführung zu meiner Nachfrage: Du müsstest dich nochmal konkret damit auseinandersetzen, wie die Scheidung abläuft. Und dass es Unterschiede gibt bei Mann und Frau.

Eine Frau kann sich nicht einfach so rasch mal scheiden lassen. Es muss ein islamrechtlich legitimer Grund vorliegen. Dann kann sie den Ehemann bitten, die Scheidung auszusprechen. Wenn er sich aber verweigert, muss die Frau die Scheidung über ein islamisches Familiengericht beantragen. Und da wird dann geprüft, ob es ein rechtlicher Grund ist oder nicht. :Ich liebe den Mann nicht mehr', ist kein Grund.

Wenn der Mann die Scheidung ausspricht, dann gibt es auch Unterschiede. Spricht der Mann die Scheidung dreimal sofort aus, dann ist die Scheidung entgültig. Dann gibt es erstmal kein Zurücknehmen mehr. Also, wenn er zum Beispiel sagte: "Anti taliq, anti taliq, anti taliq."

Dann müsste die Frau erst mit einem anderen verheiratet und geschieden worden gewesen sein, ehe er die Frau wieder heiraten dürfte.

Hat er nur einmal TALAQ gesagt, kann er das noch bis zu zweimal zurücknehmen. Darum gibt es nach einmal und zweimal sagen eine Wartefrist. Da kann der Mann die Frau noch zurücknehmen. Also wenn er feststellt, zum Beispiel, dass sie schwanger ist, und er möchte sie dann doch behalten.

Die Wartefrist beträgt dann jeweils drei Menstruationsperioden. Nicht drei Monate! Ein Zyklus beträgt nämlich nur 28 Tage. Nicht 30 oder 31 wie ein Monat.

Also hat er einmal TALAQ gesprochen, kann er innerhalb von drei Zyklen die Scheidung noch zurücknehmen. Das geht noch ein zweites Mal so.

Hat er es aber irgendwann ein drittes Mal ausgesprochen, dann ist die Scheidung entgültig, und er kann nicht mehr zurücknehmen. Dann gibt es auch keine Wartezeit mehr. Die nennt man im Übrigen: Iddah.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Wenn sie schon Nikkah haben, dann ist sowas erlaubt, natürlich.

Wenn sie islamisch-rechtlich gesehen verheiratet sind, dann dürfen sie das, was du erwähnt hast.

Hoffe konnte weiterhelfen

Viele Grüße,

Dumby

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Muslim