Darf ein ungenutzter Freistellungsauftrag bestehen bleiben?

3 Antworten

ich habe einer Bank im Zuge einer Geldanlage einen Freistellungsauftrag (maximal) erteilt.

Wenn du den maximalen Freistellungsauftrag (FSA) bei dem einen Institut vergeben hast, darfst du keinen weiteren FSA bei einem anderen Institut vergeben.

Du musst erst den bisherigen FSA verringern und erst dann kannst du über den frei geworden Teil einen neuen FSA bei einem anderen Institut erteilen.

Alle erteilten FSA in der Summe dürfen den Sparer Pauschbetrag nicht überschreiten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Wenn Du von Deinem bisherigen Bankinstitut Deine komplette Anlage auszahlen lässt, dann erlischt i.d.R. auch das Kundenkonto dort und der Freistellungauftrag steht Dir wieder in volle Umfang zur Verfügung.

Du kannst den Freistellungsauftrag bei der bisherigen Bank auf den Betrag senken, der genützt wurde und du kannst den Rest (also was nicht verbraucht wurde) bei der neuen Bank als Freistellungsaufrag stellen.