Darf ein Polizist eine Anonyme Meinung abgeben ohne namen?
6 Antworten
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Ja, ein Polizist darf in Deutschland anonym seine Meinung äußern, solange er dabei die dienstrechtlichen Pflichten und geltenden Gesetze beachtet.
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Grundsätzlich ja.
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Wenn seine Anonymität auffliegt, muß er aber auch mit den Konsequenzen leben.
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Sofern die Aussagen nicht illegal sind Blödsinn. Es herscht Meinungsfreiheit.
Was nichts anderes heißt als dass der Staat ihn für seine Meinung nicht sanktioniert. Nicht mehr und nicht weniger.
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Anonym wäre ja völlig schnuppe, oder?
Ein Polizist darf oder darf-nicht die gleichen Dinge wie andere Menschen
Und auch jeder andere Beruf und jede Zunft hat arbeitsrechtliche Bedingungen.
Gruß S.
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Polizisten sind auch Menschen, auch die haben eine Meinung. Im Dienst ist eine freie Meinungsäußerung eingeschränkt, eine Meinungsäußerung die gegen geltendes Recht verstößt, würde auch bei einem Polizisten zu Sanktionen führen.
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Beamten haben eine Mäßigungspflicht und sind 24 Stunden lang Beamte. Sie können auch für Äußerungen außer Dienst verfolgt werden, und sie haben einen Eid auf das Grundgesetz und die jeweilige Landesverfassung abgelegt. Bei Verstoß dagegen können sie aus dem Dienst entfernt werden. Das droht allen AFDlern, wenn die AFD als verfassungswidrig eingestuft wird.
Sofern die Aussagen nicht illegal sind Blödsinn. Es herscht Meinungsfreiheit. Der Arbeitgeber wird nicht reingezogen sofern er Meinungen anonym und ohne bezug auf seine Arbeit abgibt.