Darf ein Lehrer mit EINER Schülerin zusammen sein? Aber nicht.. seine Schülerin

Das Ergebnis basiert auf 37 Abstimmungen

Nein. 76%
Ganz anderes nämlich, 14%
Ja klar. 11%

22 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein.

Vom Gesetz her darf das sein,da die Verführung Minderjähriger ab einem Alter von 14 Jahren endet.Moralisch hingegen ist dieser Fall eher abzulehnen,da sich die Schülerin mitten in der Pubertät befindet,also so gesehen noch nicht als Erwachsene gelten kann.Da kann viel in der Psyche der Heranwachsenden kaputt gemacht werden.Also besser die Finger von einer solchen Beziehung lassen.


akumu  30.01.2011, 14:08

jetzt hast du alles durcheinander geschmissen.
"verführung minderjähriger" existiert als solches nicht mehr. in deutschland ist es nicht erlaubt, dass über 21-jährige sexuelle handlungen mit unter 16-jährigen ausführen. somit ist die beziehung rechtlich immernoch verboten.

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Ganz anderes nämlich,

Also abnormal ist sowas ja nicht. Es wird in unserer Gesellschaft nicht toleriert und es gibt Gesetze dagegen. In vielen anderen Ländern gibt es auch Gesetze dagegen, aber die Gesellschaft sieht das toleranter. Mit 15 gilt man in vielen Ländern schon als Frau und man trägt in diesem Alter auch schon große Verantwortung. Da haben viele schon sehr viel durch gemacht und denken schon ans Heiraten. Sie verlieben sich auch oft in ältere Männer, da die mit den Jungen ihres Alters nichts anfangen können. Ich meine, in manchen Ländern darf man dann auch schon vor 18 heiraten. Sicher braucht man dann aber die Genehmigung der Eltern, oder?

Ich denke, so lange sich beide ernsthaft dafür entschieden haben, so lange wirklich Liebe im Spiel ist und er sie nicht einfach nur ausnutzen will, um seine Schulmädchen-Fantasien zu befriedigen, hätte ich Verständis für ihre Beziehung.

Ich kann mir denken, dass viele hier meine Ansicht nicht verstehen. Hier in Deutschland sind die wenigsten mit 15 schon reif genug für eine ernste Beziehung mit einem Erwachsenen. Man soll hier ja erstmal Erfahrungen mit Gleichaltrigen sammeln. Woanders denkt man aber oft nicht so. Es gibt so viele Mädchen, die mit 15 schon Mutter sind. Der Vater will da meistens nicht von wissen, wenn er genauso alt ist. Ältere Männer dagegen stehen meistens dazu. Es gibt natürlich in allen Altersklassen auch Dreckskerle.

Ich denke, dass Alter spielt keine Rolle, wenn sich zwei lieben und reif für eine Beziehung fühlen, wäre auch egal, ob die Frau oder der Mann minderjährig ist.


akumu  30.01.2011, 15:02

moralisch gesehen finde ich deine antwort wirklich einsame spitze und danke dir dafür, dass es noch vernünftige und tolerante menschen wie dich gibt, aber rechtlich ist die beziehung natürlich verboten.

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Dervonnebenan  30.01.2011, 15:34
@akumu

ja, ich weiß. Ich habe dann wohl schon mal gegen das Gesetz verstoßen. Mit 20 war ich mal mit einer 15-jährigen zusammen. Sie hatte mir ihr Alter anfangs aber verheimlicht und ich hatte es nicht gemerkt. Ich hatte sie in der Disco kennen gelernt und sie hat mir gesagt, sie wäre 18. Das habe ich natürlich geglaubt. Sie war aber keine Deutsche, sondern Brasilianerin. Sie sah weder wie 15 aus, noch verhielt sie sich so wie eine normale 15-jährige Deutsche (später musste ich aber feststellen, dass fast alle 15-jährigen in Brasilien schon weitaus reifer sind und weiter denken als Gleichaltrige in Deutschland). Als ich dann 2-3 Wochen später die Wahrheit erfahren hatte, war an eine Trennung nicht mehr zu denken. Wir waren 4 Jahre zusammen.

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Ganz anderes nämlich,

Auch wenn das rechtlich erlaubt wäre (von der Liebe Entzündete interessieren sich für rechtliche Regelungen naturgemäß nur peripher), würde ich es aus ethischen Gründen in jedem Fall ablehnen - mit ihrem Status als "Lehrer" und "Schüler" hat das nichts zu tun, sondern mit dem Alter des Mädchens. Der Lehrer sollte - aus Liebe und Vernunft - auf eine solche Beziehung verzichten, da es das Mädchen langfristig überfordern würde in diesem Alter, unabhängig davon, wie intelligent und emotional gereift sie erscheint/ ist. Sollten sie sich "seelenverwandt" fühlen oder sich durch gemeinsame geistige Interessen verbunden fühlen, könnte sie eine Freundschaft eingehen, so diese für das Mädchen nicht "gefährlich" wirkt. Die Verantwortung für den 27-Jährigen wäre kaum tragbar - wie sollte er reagieren, wollte er die Beziehung beenden oder gäbe es Streit ? Erwachsene können sich kaum in die emotionalen Verwirrungen Pubertierender einfühlen und könnten die Gefahren nicht abschätzen.

Ganz anderes nämlich,

Hallo Kruemelmonsta,

Der §176 des Strafgesetzbuches schreibt vor, wer mit wem Sex haben darf. Ziel dieses Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch durch Erwachsene zu schützen.

Darum gilt Sex mit Partner:

  • < 14 mit Partner < 14 = erlaubt. Alles andere ist strafrechtlich verboten.
  • 14-15 mit Partner 14-17 erlaubt. 18-21 nur, wenn beide ES wollten §182 Abs. 4
  • 14-15 mit Partner > 21 nur, solange der Täter dabei nicht "die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Opfers ausnutzt" (Anm: Der Täter ist immer der ältere). Strafverfolgung geschieht nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse (§ 182 Abs. 3),

Durch diese Bestimmungen werden jedoch teilweise auch sexuelle Kontakte Jugendlicher untereinander verboten.

Quelle: http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html

Ich hoffe, ich konnte Deine Frage hiermit zufriedenstellend beantworten!

Lg,

Gerd

Ganz anderes nämlich,

Solange die Schülerin nicht mindestens 17 Jahre ist kann es Schwierigkeiten geben, auch wenn er Lehrer an einer anderen Schule ist.

Sollte aber die Schülerin über 17 Jahre alt sein, glaube ich nicht, dass es Schwierigkeiten geben dürfte.

Habe aber keine Ahnung, wie alt eine Schülerin in der 7./8. Klasse ist.

herzliche Grüße Monika