Darf ein Ausländer einen Hauptwohnsitz in Deutschland anmelden, wenn er nur ein Touristenvisum hat?
Die Situation ist wie folgt: Meine Verlobte stammt aus dem Ausland (nicht EU) und hat momentan nur ein Touristenvisum (Schengen) gültig für 6 Monate und maximal erlaubten Aufenthalt von 90 Tagen. Wir werden dieses Jahr noch heiraten. Danach möchten wir dauerhaft in Deutschland zusammenleben, dafür muss sie jedoch in ihr Heimatland zurück und ein Visum für die Familienzusammenführung beantragen. Dieses Prozedere dauert mehrere Monate und ist dieses Jahr nicht mehr machbar. Um die steuerlichen Vorteile der Zusammenveranlagung zu nutzen müssten wir noch dieses Jahr einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Deutschland anmelden.
Nun meine Frage: Ist es rechtlich für meine zukünftige Ehefrau erlaubt einen Hauptwohnsitz in D anzumelden? Wenn man es einfach versucht, macht man sich dann evtl. sogar strafbar?
VG Mathias
4 Antworten
Dies ist rechtlich nictht machbar, da ihr nicht verheiratet seid. Die steurerlichen Vorteile werden dir nur gewaehrt, wenn du verheiratet bist. Dann kannst deine Freundin, d.h. deine Frau auf der Steuerkarte eintragen als Verheiorateter und du bekommst dann die Steurerklasse III,
Du musst dem Finazamt auch nachweisen, das du verheiratet bist und nicht nur, das sie hier gemeldet ist.
Ein Touristenvisum berechtigt nicht, das man hier einen H auptwohnsitz hat. Du muesstest naemlich vorher zur Auslaenderbehoerde dich dort anmelden und anschliessend zum Einwohnermeldeamt.
Die Auslaenderbehoerde wuerde dann vermuten, das deine Freundin gar nicht mehr in ihre Heimat ausreisen wolle und sie wuerde abgeschoben werden bzw man wuerde genau ueberpruefen ob deine Freundin auch tatsaechlich ausgereist ist und nicht das Touristenvisum missbraucht hat.
Falls sie als Ausländerin in einem Hotel wohnen würde, würde sie auch melden.
DAs Problem ist nicht die Anmeldung eines Wohnsitzes, sondern die Aufenthaltsgenehmigung undevntl die Verlängerung eines bewilligten Aufenthaltes.
Also legal ist das nicht. Welcher Vermieter gibt ihr denn eine Wohnung, als Ausländerin.
sie hat ein touristenvisum, das heisst sie ist gast im land.
da kann sie nicht ihren hauptwohnsitz anmelden