Darf dir die Polizei einfach Blut abnehmen bei verdacht auf drogen?
Hallo Leute,
Angenommen jemand in der Schule steckt dem Lehrer das man was mit Drogen zutun hat was passiert dann? Kann man annehmen das man einen drogentest machen muss? Muss dazusagen wird sind an einer Abendschule und alle über 18.
Danke euch & lg
5 Antworten
Die Polizei darf kein Blut abnehmen, aber Verdächtige zur Wache mitnehmen und ihnen dort vom Arzt Blut abnehmen lassen, um zu klären, ob eine Straftat begangen wurde.
Ob der Lehrer eingreift, kommt ganz darauf an. Wenn er merkt, dass Ihr unter Drogeneinfluss noch Auto fahren wollt oder etwas ähnliches, kann er die Polizei rufen, um die nächste Straftat zu verhindern. Wie es dann weitergeht - siehe oben.
Wie soll bitteschön über eine Blutuntersuchung eine Straftat nachgewiesen werden?Wenn eine Blutentnahme verweigert wird dann muss ein richterlicher Beschluss zu Blutentnahme eingeholt werden da sonst gegen Grundrechte verstossen wird.Der Konsum von Drogen in Deutschland ist nicht strafbar
http://www.spiegel.de/sport/fussball/drogenbesitz-konsum-ist-straffrei-a-111960.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100611_2bvr104608.html
Der Konsum von Drogen ist nicht strafbar wenn nicht gegen geltendes Gesetz in anderer Richtung verstossen wurde wie Autofahren unter Drogeneinfluss,somit darf da gar keine Blutentnahme angeordnet werden.Bei Verdacht auf Drogenhandel kann das über eine Blutuntersuchung nicht nachgewiesen werden,somit wäre da eine Blutuntersuchung auch nicht zulässig,das wäre nur möglich wenn unter Drogeneinfluss andere Straftaten begangen werden zur Feststellung der Schuldfähigkeit,das muss dann wenn es verweigert wird von einem Richter angeordnet werden
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100611_2bvr104608.html
Siehe : https://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html
Der Konsum von Drogen ist so generell übrigens nicht strafbar, nur der Besitz, Umgang usw sind es.
Also nein, deshalb wird man keinen Bluttest machen;
bei Gefährdung des Verkehrs o.ä. sieht das natürlich anders aus
Schlichtweg nein!
Ich glaube das muss von einem Richter angeordnet werden.