Darf die Schule das? Noten usw?

7 Antworten

Du meinst, die Zeit, die bewertet wird, ist unterschiedlich? Nicht ganz unlogisch.. auf Klassenfahrt gibts ja keine Schulaufgaben, Mitarbeit usw mehr, die eine Note beeinflussen können.

Ein "ich bleib lieber daheim"- Schüler hat aber weiter zur Schule zu kommen, pünktlich zu seinm, dem Unterreicht aktiv zu folgen usw.

Natürlich zählt das dann noch für die Note.


eyrehead2016 
Beitragsersteller
 10.06.2016, 12:37

Die haben aber Notenschluss bis zu den Zeugnissen. Es kann nicht sein, dass welche die nicht mit fahren, bis zu den Zeugnissen benotet werden.

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Hallo eyrehead2016,

da scheint manches durcheinander zu gehen.

Einen Notenschluss gibt es nicht. Auch die Versetzungskonferenz berät nicht über Noten - die gibt der entsprechende Lehrer. Die Konferenz berät und bschließt über Qualifikationen, Versetzung, Notensprünge über zwei Noten. Und Noten kann es bis zum letzten Schultag geben.

Eine Klassenfahrt muss immer langfristig vorher beantragt werden, die Eltern sind bei der Plannung über die Klassenpflegschaft beteiligt, müssen eine Einverständniserklärung unterschreiben und bestätigen, dass die Kosten gezahlt werden. Dazu sind Klassenfahrten von den Kosten her so zu planen, dass sie von Jedem bezahlt werden können. Die Teilnahme ist für alle verpflichtend.

(Quelle: Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten NW v. 1992)

http://www.erft.de/schulen/rendsburger/recht/wa01.htm

Den Antrag auf Dienstreisegenehmigung muss der Schulleiter unterschreiben, und er wird von der Schulaufsicht bestätigt.

Wenn hier die Kosten so liegen, dass sie zu hoch sind und 20 Schüler nicht mitfahren, dürfte die Fahrt überhaupt nicht genehmigt werden.


Es gibt überhaupt keinen Notenschluss. Jedenfalls keinen, der dich etwas angehen würde.

Es handelt sich hier lediglich um einen internen Termin zur Koordinierung der Versetzungskonferenzen und der Zeugnisse. Bis dahin müssen die Noten nämlich feststehen. Vorher können die Noten immer noch geändert werden. Auch nach deinem Notenschluss.

Viel Spaß beim Schulbank-drücken.

Gymnasium Schüler??? Und von wo ??? Wenn aus Thüringen kann es sein weil wir dieses Schuljahr extrem kurz überstanden haben was das heißen soll es war ein extrem kurzes Schuljahr für uns daher kann es sein das ist Schulamt zugelassen hat


eyrehead2016 
Beitragsersteller
 10.06.2016, 12:27

Brandenburg

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In jeder staatlich geregelten Schule ist eine bestimmte Mindestanzahl an Noten (schriftliche und mündliche) für die LehrerInnen pro SchülerIn vorgeschrieben. D. h. auf den schulischen Klassenfahrten können auch Noten für bestimmte Leistungen vergeben werden - wir mussten noch Kurzreferate vorher vorbereiten und auf der Klassenfahrt halten! - Folglich ist eine Absegnung durch das Schulamt unnötig, das soll wahrscheinlich nur eine von den SchülernInnen endlich akzeptierte Autorität darstellen!? Doch als verantwortungsbewusste/r LehrerIn macht man alle Noten doch längst Wochen vor Klassenfahrten oder z. B. Schuljahresende und erzählt den SchülernInnen dann drohend: "Denkt immer daran, ich mache bis zum letzten Schultag Noten!" Und dies ist nicht nötig, wenn alle SchülerInnen bis zum letzten Schultag ihrer Pflicht als mitarbeitende Lernwillige nachkommen würden... wenn das nicht der Fall ist, müsste der/die fleißige LehrerIn den didaktischen Methodenkoffer öffnen, vorarbeitsintensive Lernmethoden einsetzen, bei denen alle SchülerInnen "mitspielen" müssen, ja wollen.... Beste LehrerInnen arbeiten "Tag und Nacht" für ihre Schülerinnen! Grüße!