Darf der Vermieter das halten von Hunden verbieten?

12 Antworten

Wenn wir von Mietinteressenten die Selbstauskunft erbitten, dann steht da immer die Frage nach Haustieren drin. Die Frage ist erlaubt und erlaubte Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Im Mietvertrag selbst steht dann, dass die Haltung eines Haustiers (womit nicht Kleintiere gemeint sind), nur nach vorheriger Erlaubnis durch den Vermieter möglich ist.

Folgen:

Wenn Mietinteressenten angeben, dass sie kein Haustier haben und dann ziehen sie doch mit einem oder gleich zwei Hunden ein, folgt sofort die fristlose Kündigung aufgrund der falschen Angabe in der Selbstauskunft.

Wenn Mieter ohne Haustier einziehen und dann einen oder zwei Hunde anschaffen, ohne um Erlaubnis zu fragen, erhalten sie eine Abmahnung und die Aufforderung die Hunde wieder wegzugeben und sie das nicht tun, erhalten sie eine Kündigung. Grund: Vertragsverstoß, weil sie nicht um Erlaubnis gefragt haben.

Wenn sie um Erlaubnis fragen, werden wir prüfen, um was es im Einzelfall geht und dann entscheiden, ob wir zustimmen oder nicht.

Ich würde sagen mindestens die hälfte der Vermieter werden euch keinen Mietvertrag geben wenn Ihr einen Hund habt.

Der Vermieter kann die Zustimmung zur Hundehaltung verweigern.

Ja, es kommt darauf an, was im neuen Mietvertrag über Tierhaltung steht.

Es kann auch triftige Gründe geben, die die Hundehaltung untersagen.