Darf der Fahrlehrer eine Fahrstunde verweigern, wenn man sichtlich angetrunken ist?

17 Antworten

Himmel Herr Gott... beantwortet sich Deine Frage nicht eigentlich von selbst?

Im Übrigen: Du musstest bei Deiner Anmeldung an die Fahrschule die "allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fahrschulen" unterschreiben.


Kleiner Auszug dieser Geschäftsbedingungen:

7) Einhaltung vereinbarter Termine

Ausfallentschädigung

Die Ausfallentschädigung für die vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Ausbildungszeit beträgt auch in diesem Falle drei Viertel des Fahrstundenentgelts. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringer Höhe entstanden.

8) Ausschluss vom Unterricht

Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen:

a) Wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht;

b) Wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind.

Ausfallentschädigung

Der Fahrschüler hat in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentschädigung drei Viertel des Fahrstundenentgelts zu entrichten. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringer Höhe entstanden.


Du hast also noch Schwein gehabt, da Dein Fahrlehrer Dir nur die Hälfte hat bezahlen lassen und nicht drei Viertel des Fahrstundenentgelts. Beim nächsten Mal weißt Du es besser.

MfG ShianPairu

Wegen so einem wie dir kann sich der Fahrlehrer einen Alkotester anschaffen.Der Fahrlehrer sollte dich für alle Zeit ablehnen

Du darfst unter Alkoholeinfluss nicht fahren, was soll er sonst mit dir machen? Ein Fahranfänger ohne Führerschein der mit Alkohol im Blut am Steuer sitzt, ist verboten und lebensgefährlich. Meinst du der Fahrleher hat lust am nächsten Baum zu kleben oder das du einen Fußgänger nieder mähst? Von rechtlichen ganz zu schweigen, wie gesagt er darf es nichtmal und gegen einen Besoffenen der eh nur noch Mist baut, kann auch ein Fahrlehrer wenig machen. Der ist kein Gott der jeden deiner Suff Fehler mit Bremse und ins Steuer greifen retten kann.

Wenn du meinst saufen zu müssen trotz 0 Promillegrenze und dann dem Fahrlehrer die Zeit stielst in der er eine andere Fahrstunde hätte durchführen können, ist es nur gerechtfertigt, dass du diese Stunde zahlst, im Grunde wäre für dieses fahrlässige und dreiste Verhalten auch der volle Preis gerechtfertigt gewesen. Du hast doch Theorie und etwas Allgemeinbildung, da sollte das Thema Alkohol am Steuer doch nicht unbekannt sein.

Spar es dir am besten den Führerschein zu machen, bei der Einstellung bringst du als Führerscheinneuling nur bei der erst besten Gelegenheit Menschenleben in Gefahr und bist den Lappen wieder los. Wenn die Polizei dich einmal mit Alk erwischt kommt Probezeitverlängerung, MPU usw.

Wenn du einen Vertrag unterschreibst, gibt es dort eine AGB, die dir mitteilt, dass du keine Garantie auf der Teilnahme eines Unterrichtes hast, z. B. wenn du körperlich oder psychologisch nicht dazu geeigenet bist. Wenn du den Vertrag unterschreibst, tust du das auf eigene Risiko des Geldes und musst mit klar kommen, wenn man dich ablehnt und das Geld weg ist. Z. B. weil du Drogen nimmt. Was ist das überhaupt für eine Einstellung, schon vor dem Führerschein alkoholisiert zum Fahrschulunterricht zu kommen? Überdenke deine Herangehensweise! Wenn das jetzt schon so anfängt, dann dauert es nicht mehr lange, bis du wegen Alkohol den Führerschein verlierst oder noch Schlimmeres. Der Fahrrschullehrer muss verantworten, wenn du bei 200 Sachen auf der Autobahn einen Unfall mit euch beiden machst, also muss er Risiken ausschließen, die euch beide gefährden.

Bessere Möglichkeit: Dein Alkoholproblem in jungen Jahren in den Griff bekommen und die nächsten Jahre lieber noch zu Fuss gehen, bis du soweit bist.

er ist dazu sogar verpflichtet weil er sich sonst sogar selber strafrechtlich Probleme bekommen würde.

dass du nur die Hälfte bezahlen musstest finde ich sogar noch ein Entgegenkommen deines Fahrlehrers