Darf der Chef bei Gleitzeit verlangen, dass man länger bleibt?

3 Antworten

Ein Gleitzeitkonto (meist in Verbindung mit einer Kernarbeitszeit, in der Anwesenheit vorgeschrieben ist) soll es dem Arbeitnehmer erlauben, seine Arbeitszeit entsprechend seinen persönlichen Bedürfnissen und denen seines Arbeitsplatzes variabel zu gestalten.

Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist das Gleitzeitkonto nichts, vorüber der Arbeitgeber verfügen kann; es hat auch nichts mit der Anordnung von Überstunden zu tun!

Nun sagte der Chef ihr, sie könne ja auch ruhig mal länger bleiben.

Was diese unsinnige Aussage des Arbeitgebers soll, ist mir schleierhaft. Was will er denn konkret - dass Deine Kollegin länger bleibt, als es der Gleitzeitrahmen vorgibt, als es die Kernarbeitszeit vorgibt?

Die Formulierung des Arbeitgebers hört sich nicht danach an, als verlange er Überstunden, also Arbeit über die vereinbarten Arbeitsstunden hinaus); Überstunden darf der Arbeitgeber nicht anordnen, wie es ihm gerade beliebt! Das darf er nur dann, wenn der Arbeitnehmer sich vertraglich zur Leistung von Überstunden verpflichtet hat und diese Überstunden betrieblich auch zwingend notwendig sind (grundsätzlich auch immer in tatsächlichen Notsituationen).

Kann er das trotzdem verlangen?

Nach Deinen Schilderungen: Nein!

Hallo,

ja, kann man schon verlangen- wenn es betrieblich notwendig ist und Überstunden dann auch wieder abgegleitet werden können.

Wenn bei uns was ansteht, mach ich Überstunden. Wenn man weniger los ist oder nichts dringendes ansteht, dann mach ich eben Minusstunden.

Und "mal" zum Arzt oder "mal" private Termine sind ja okay. Aber man hat auch nicht immer dringende Termine, wenn man auf der Arbeit dringende Sachen hat, die z.B. an dem Tag noch beendet werden müssen.

Nein, wenn der Chef länger bleiben anweist ist das Mehrarbeit und die ist zu vergüten.


Fortuna1234  09.05.2020, 21:19

Es geht doch um Gleizeit, nicht Vertrauensarbeitszeit.

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Koernchen79  09.05.2020, 21:20
@Fortuna1234

Bei Gleitzeit teilt sich der Arbeitnehmer seine Zeit ein. Wenn der Chef anweist länger zu bleiben, ist das Mehrarbeit.

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Fortuna1234  09.05.2020, 21:21
@Koernchen79

Ja, Mehrarbeit, die ja wieder abgegleitet wird - das ist doch die Idee von Gleizeit. Keine festen Zeiten, aber feste Stunden im Vertrag und auf dem Gleizeitkonto werden Überstunden summiert und Minusstunden wieder abgezogen.

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Fortuna1234  09.05.2020, 21:42
@Familiengerd

Ja, sag ich ja. Es geht um Gleitzeit und da können Mehrstunden natürlich angeordnet werden, wenn es betrieblich bedingt ist. Und mit Mehrstunden erhöht man eben das Gleitzeitkonto.

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Familiengerd  10.05.2020, 13:01
@Fortuna1234
Es geht um Gleitzeit und da können Mehrstunden natürlich angeordnet werden, wenn es betrieblich bedingt ist.

Ein Gleitzeitkonto steht zur Verfügung des Arbeitnehmers; es ist keine "Verfügungsmasse" des Arbeitgebers, wenn ihm nicht vertraglich ausdrücklich entsprechende Rechte eingeräumt wurden.

Der Arbeitgeber kann Überstunden (also Arbeit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus) nur anordnen, wenn der Arbeitnehmer sich zu ihrer Leistung - im Falle dringender betrieblicher Notwendigkeit - verpflichtet hat (und generell in tatsächlichen Notsituationen).

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Familiengerd  10.05.2020, 13:05
@Gingerale3
Und wenn es betrieblich nicht erforderlich ist?

Nein! Mit welcher Begründung denn? Nur, weil er es gerne so "möchte"?

Wenn es ihm nicht passt, dass Arbeitnehmer die Möglichkeiten eines Gleitzeitkontos nutzen - in einem bestimmten Rahmen mal kürzer arbeiten, mal zum Ausgleich wieder länger -, hätte er keine Gleitzeit vereinbaren dürfen.

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Fortuna1234  10.05.2020, 13:48
@Gingerale3

Wenn es nicht betrieblich erforderlich ist, nicht. Jedoch ist das immer schwer zu argumentieren. Der Chef wird immer Gründe finden, warum es "betrieblich" notwendig sein wird... Da würde ich dann vermutlich zum Betriebsrat gehen.

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