Darf der Betreuer die polizei Rufen Nur weil man schmerzen hat?
Also, erstmal hallo, undzwar bin ich seid 7 Monaten in einer wg für Jugendliche, und ein Betreuer kann mich so gar nicht leiden wurde auch schonmal handgreiflich gegenüber zu mir, und der will jetzt die Polizei rufen wenn ich nicht zur Schule gehe, obwohl ich nicht einmal richtig aufstehen kann wegen ner corona Impfung, Darf er das?
2 Antworten
Lass ihn die Polizei rufen und erklär denen dann
a) Dass du infolge einer Corona-Impfung krank bist.
b) Dein betreuer handgreiflich wird.
Damit sollten sich dann gleich zwei Probleme auf einmal lösen lassen.
Die Polizei hat keine rechtliche Handhabe, dich zur Schule zu bringen. Insofern darf der Betreuer die Polizei zwar herbei rufen, diese wird aber nichts unternehmen dürfen.
Wir haben das hier schon diskutiert. Das Polizeigesetz regelt die Ingewahrsamnahme von Personen. Dort gibt es keinen Passus, der auf einen Transport zur Schule passt. m.E. müsste eine Amtshilfe seitens der Schule gestellt werden, oder ein Gericht die Freiheitsentziehung anordnen. Eine Betreuer kann das definitiv nicht!
Wir haben das hier schon diskutiert.
Sicher? Das müsste dann aber länger her sein, oder?
Ich habe auch gerade mal schnell gegoogelt. Wikipedia sagt, das unterscheide sich je nach Bundesland und in manchen sei explizit die Polizei bei der Durchsetzung der Schulpflicht involviert.
Im Zuge der Verwaltungsvollstreckung Ist es der Polizei durchaus möglich jemanden per Zwang zur Schule zu bringen. Allein das antreffen schulpflichtiger außerhalb der Schule während der üblichen Schulzeit kann schon reichen damit die Polizei Maßnahmen ergreift.
Also § 35 POLG-NRW, bevölkerungsstärkstes Bundesland, gibt keine Ermächtigung zum Schulbus ; - )
Lies dir den § 35 POLG-NRW durch. Und da Lex-Specilais vor Lex-Generalis gilt, sehe ich keine rechtliche Handhabe, es sei denn ein Gericht würde es anordnen.
Ich bin mir auch nicht sicher, wie das wo gehandhabt wird. In bayern ist es auf jeden fall so, dass die Polizei die Einhaltung der Schulpflicht kontrolliert, das muss aber nicht heißen, dass sie auch Personen zur Schule bringen kann.
Zudem wird es auch dadurch komplizierter, dass die Eltern teilweise in der Pflicht sind, die Schulpflicht umzusetzen, aber nicht unbedingt die rechtlichen Möglichkeiten dafür haben.
Was die Polizei aber wohl tun könnte wäre, ein Ordnungsgeld zu verhängen oder ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Das hängt aber auch vom Bundesland ab.
Für Bayern steht das im BayEUG. Artikel 118 beschreibt Amtshilfe oder etwas in der Art. Artikel 119 beschreibt Ordnungswidrigkeiten bezüglich der Schulpflicht.
Wie die Lage in NRW ist, weiß ich nicht, das müsste ich auch erst recherchieren.
Es wird doch niemand in Gewahrsam genommen, der Schule wird lediglich zur Schule gebracht.
Das ist eine freiheitsentziehende Maßnahme, für die es einen Festnahme- oder Gewahrsams-Grund geben muß. Schule schwänzen ist im Gesetz der Polizei NRW nicht aufgeführt.
Weil die Schule nicht zur Polizei gehört.
und lauf Schulgesetz herrscht Schulpflicht , die Umsetzung dieser Gesetze obliegt der Exekutive.
Du wirst auch nicht deiner Freiheit beraubt, die Polizei bringt dich nur zur Schule, sie zwingt dich nicht dort zu bleiben.
Für den Transport benötigt die Polizei eine gesetzliche Ermächtigung und die ist z.B. in NRW nicht gegeben. Ich wüsste jetzt auch nicht, ob in einem Schulgesetz die "Inhaftierung" zu Hause nebst Transport zur Schule geregelt ist.
Besteht nicht Schulpflicht? Habe durchaus schon gehört, dass die Polizei deswegen Kinder zur Schule bringt.