Darf der Betreuer die polizei Rufen Nur weil man schmerzen hat?

2 Antworten

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Lass ihn die Polizei rufen und erklär denen dann

a) Dass du infolge einer Corona-Impfung krank bist.

b) Dein betreuer handgreiflich wird.

Damit sollten sich dann gleich zwei Probleme auf einmal lösen lassen.

Die Polizei hat keine rechtliche Handhabe, dich zur Schule zu bringen. Insofern darf der Betreuer die Polizei zwar herbei rufen, diese wird aber nichts unternehmen dürfen.


Destranix  11.02.2022, 07:42
Die Polizei hat keine rechtliche Handhabe, dich zur Schule zu bringen.

Besteht nicht Schulpflicht? Habe durchaus schon gehört, dass die Polizei deswegen Kinder zur Schule bringt.

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Still  11.02.2022, 07:48
@Destranix

Wir haben das hier schon diskutiert. Das Polizeigesetz regelt die Ingewahrsamnahme von Personen. Dort gibt es keinen Passus, der auf einen Transport zur Schule passt. m.E. müsste eine Amtshilfe seitens der Schule gestellt werden, oder ein Gericht die Freiheitsentziehung anordnen. Eine Betreuer kann das definitiv nicht!

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Destranix  11.02.2022, 07:57
@Still
Wir haben das hier schon diskutiert.

Sicher? Das müsste dann aber länger her sein, oder?

Ich habe auch gerade mal schnell gegoogelt. Wikipedia sagt, das unterscheide sich je nach Bundesland und in manchen sei explizit die Polizei bei der Durchsetzung der Schulpflicht involviert.

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Fidreliasis  11.02.2022, 07:58
@Still

Im Zuge der Verwaltungsvollstreckung Ist es der Polizei durchaus möglich jemanden per Zwang zur Schule zu bringen. Allein das antreffen schulpflichtiger außerhalb der Schule während der üblichen Schulzeit kann schon reichen damit die Polizei Maßnahmen ergreift.

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Still  11.02.2022, 08:00
@Destranix

Also § 35 POLG-NRW, bevölkerungsstärkstes Bundesland, gibt keine Ermächtigung zum Schulbus ; - )

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Still  11.02.2022, 08:02
@Fidreliasis

Lies dir den § 35 POLG-NRW durch. Und da Lex-Specilais vor Lex-Generalis gilt, sehe ich keine rechtliche Handhabe, es sei denn ein Gericht würde es anordnen.

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Destranix  11.02.2022, 08:12
@Still

Ich bin mir auch nicht sicher, wie das wo gehandhabt wird. In bayern ist es auf jeden fall so, dass die Polizei die Einhaltung der Schulpflicht kontrolliert, das muss aber nicht heißen, dass sie auch Personen zur Schule bringen kann.

Zudem wird es auch dadurch komplizierter, dass die Eltern teilweise in der Pflicht sind, die Schulpflicht umzusetzen, aber nicht unbedingt die rechtlichen Möglichkeiten dafür haben.

Was die Polizei aber wohl tun könnte wäre, ein Ordnungsgeld zu verhängen oder ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Das hängt aber auch vom Bundesland ab.

Für Bayern steht das im BayEUG. Artikel 118 beschreibt Amtshilfe oder etwas in der Art. Artikel 119 beschreibt Ordnungswidrigkeiten bezüglich der Schulpflicht.

Wie die Lage in NRW ist, weiß ich nicht, das müsste ich auch erst recherchieren.

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Fidreliasis  11.02.2022, 08:49
@Still

Es wird doch niemand in Gewahrsam genommen, der Schule wird lediglich zur Schule gebracht.

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Still  11.02.2022, 15:21
@Fidreliasis

Das ist eine freiheitsentziehende Maßnahme, für die es einen Festnahme- oder Gewahrsams-Grund geben muß. Schule schwänzen ist im Gesetz der Polizei NRW nicht aufgeführt.

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Fidreliasis  11.02.2022, 16:08
@Still

Weil die Schule nicht zur Polizei gehört.

und lauf Schulgesetz herrscht Schulpflicht , die Umsetzung dieser Gesetze obliegt der Exekutive.

Du wirst auch nicht deiner Freiheit beraubt, die Polizei bringt dich nur zur Schule, sie zwingt dich nicht dort zu bleiben.

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Still  11.02.2022, 17:10
@Fidreliasis

Für den Transport benötigt die Polizei eine gesetzliche Ermächtigung und die ist z.B. in NRW nicht gegeben. Ich wüsste jetzt auch nicht, ob in einem Schulgesetz die "Inhaftierung" zu Hause nebst Transport zur Schule geregelt ist.

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Fidreliasis  11.02.2022, 17:12
@Still

Wer wird denn zuhause inhaftiert.

Und seit wann gilt in NRW die Gewaltenteilung nicht mehr?

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