Darf Arbeitgeber einen behinderten kündigen pornodreh Produktion Freizeit?

4 Antworten

Wenn der Mitarbeiter dadurch dem Unternehmen geschadet hat, dann wäre so eine Kündigung wohl rechtens. Da es dann eine verhaltensbedingte Kündigung wäre, könnte der behinderte Mitarbeiter nicht einmal dagegen erfolgreich vorgehen.

Die Behinderung bewahrt nicht vor Kündigung. Sie bewirkt nur, dass vor einer Kündigung geschaut werden muss, ob der Arbeitsplatz angepasst werden kann.

Vor verhaltensbedingten Kündigungen schützt sie gar nicht.


kevin1905  15.07.2024, 14:00

Der Arbeitgeber kann nur kündigen, wenn das Integrationsamt der Kündigung zustimmt.

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Also erstmal kann man auch behinderte Menschen kündigen. Besonders wenn sie dem Ansehen des Betriebes schaden und das kann schon sein, wenn Mitarbeiter*innen diese speziellen Videos drehen.

Ja, wenn der Mitarbeiter wiedererkannt werden und das dem Image der Firma schaden könnte, darf der Arbeitgeber das.

Das kommt auf die Stellung des Behinderten im Betrieb an.