Darf 7 Tage durcharbeiten?
Hallo:)
ich mache zurzeit ein FSJ im Krankenhaus und bin 17 Jahre, was bedeutet das ich noch unter das Jungenarbeitsschutzgesetz falle. Ich soll jetzt von Samstag bis Freitag durcharbeiten, also 7 Tage mit insgesamt 52,5 Stunden… ich weiß das die Zeiten im KH anders sind aber ist das rechtens ?
Danke für Antworten !
Mit freundlichen Grüßen
4 Antworten
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Als Jugendlicher hast du eine 5-Tage-Woche: Montag bis Freitag. Im Normalfall sind der Samstag und der Sonntag für dich frei. Ebenso solltest du nicht an Feiertagen arbeiten. Musst du dennoch einmal an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag arbeiten, steht dir ein Ausgleichstag in derselben oder der nächsten Woche zu.
Demnach solltest Du in der darauffolgenden Woche nur 3 Arbeitstage haben. Diese Ausnahmen gelten, soweit ich weiß, im Gesundheitswesen, in der Gastronomie und im Schaustellergewerbe.
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laut dem Jugendschutzgesetz darf einJugendlicher nur 5 Tage in der Woche durcharbeiten und muss dann zwei aufeinanderfolgende Ruhetage erhalten
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Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) § 15 Fünf-Tage-Woche. Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.
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Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.
Was bitte schön wäre jetzt an diesem Satz misszuverstehen?
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ich weiß das die Zeiten im KH anders sind aber ist das rechtens ?
Trotzdem ist dies nach geltendem Jugendarbeitsschutz nicht zulässig - Höchstzulässige Wochenarbeitsstundenzahl für Jugendliche beträgt 40 Stunden - zu verteilen auf 5 Tage.
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Selbstverständlich nicht!
Wende dich an den Personalrat.
nein - das ist max. eine Empfehlung aber keine Vorschrift.