Damalige beste Freundin hat meine Privaten Sachen weggeworfen. Was kann ich tun?

3 Antworten

Wirklich etwas tun kann man dagegen nicht

Ich muss aber sagen dass die Aktion von ihr ziemlich blöd war

Vergiss diese Situation und diese Person am besten


TinaT895 
Fragesteller
 08.03.2018, 08:45

Habe gelesen, dass man ja auch verpflichtet ist die Sachen vom expartner aufzubewahren.. dachte da gibt es evtl ähnliches :/ bin schon ein bisschen traurig, dass man da so reagiert. Geld ist mir scheiß egal aber ich hätte gerne die Sachen zurück die ich von mittlerweile verstorbenen geschenkt bekommen habe :(

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maja0403  08.03.2018, 08:51
@TinaT895

Immerhin hast du aber 1/2 Jahr nicht nachgehakt. Ich würde ihr die Tasche jetzt nicht nachtragen. Setze ihr eine Frist bis wann sie die abholen kann und wenn sie das nicht tut, kannst du sie entsorgen.

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Natürlich hätte sie dir vorher eine Möglichkeit geben sollen, den Krempel abzuholen. Aber dass die Sachen für dich einen so hohen Wert haben, kann ich irgendwie auch nicht glauben. Wieso um alles in der Welt wartest du dann 6 Monate, bevor du dich auch nur danach erkundigst?

Was willst du denn machen? Sie anzeigen? Da steht dann Aussage gegen Aussage, und euer Streit geht in eine neue Runde...

Für mich klingt das eher, als hättest du gehofft, dass ihr über die Rückgabe wieder/ nochmals ins Gespräch kommt. Und wärst jetzt enttäuscht, dass eure Freundschaft für sie wirklich vorbei ist.

Auch wenn´s wehtut, finde dich damit ab!


TinaT895 
Fragesteller
 08.03.2018, 09:11

Ich wollte sie damals nicht sehen. Ich möchte auch jetzt nicht mit ihr reden nur das Zeug austauschen und fertig. Sind beide erwachsen und eine Anzeige möchte ich auch nicht. Kann es nur nicht glauben, dass sie die Sachen weggeworfen hat. Ich bin 100km weiter weg gezogen, hatte mehrere Beisetzungen in dieser Zeit deshalb hatte ich nicht die Nerven mich mit dem ganzen auseinander zu setzen. Denke das kann man verstehen. Naja wenn die Sachen weg sind, dann sind sie weg. Kann ich leider auch nicht mehr ändern :/

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Es gibt keine festgeschriebenen Fristen, außerdem muss von deiner Seite erkennbar sein, dass du die Sachen wiederhaben möchtest.

Deshalb ist es schwierig einen Rat zu geben. Ich würde es abschreiben. die Tasche allerdings auch nicht mehr bringen. Schreib ihr, dass sie 14 Tage Zeit hat diese zu holen, dann wirfst du sie weg.

Und dann Schlussstrich